zitat:in deiner Scheinkopie, die man sich runterladen kann, steht nichts von einem licht. Gutachten. das ist korrekt da es anders aufgebaut ist als ein teilegutachten wo eine refferenznummer eingedruckt ist. das ist das gleiche wie wenn hella zum ersten mal e30 scheinwerfer produzieren würde.stehen abstrahlwinkel,lux etc.drin. ist die vorstufe zur e zulassung oder zu einem teilegutachten.hinzu kommt das es vom tüv oestereich ist. das läuft etwas anders ab.man faehrt zum tüv,der liesst das gutachten,kontrolliert einige punkte die darin beschrieben stehen udn traegt das ganze dann per einzelabnahme ein.eine nummer sit nicht vermerkt weil die nichts nützen würde. inhaber und aussteller ist nicht das kba.inhaber ist fa.badcar und aussteller das zustaendige amt in oestereich. eu machts moeglich. was soll der tüv als refferenz reinschreiben,die anschrift von fa badcar? die alleinigen rechte an diesem gutachten liegen bei ihm und bei keinem anderen. zum thema:Des Weiteren kann es auch sein, dass ich e32 Xenonscheinwerfer verbaut habe sehr schoen,aber auf dem glas steht eine nummer die einmal bestimmt ob es ein fernlicht abblendglas oder sonstwas ist.desweiteren ist über die nummern nachvollziehbar fuer welche fahrzeueg dieses glas bzw scheinwerfer zugelassen ist.da taucht kein e30 auf das es beim e30 passt und an einem e32 zugelassen ist heisst nicht das man es verabuen udn fahren darf. aber seis drum,ich bin eh auf deiner seite.lassen wir die echten kritiker sprechen gruss sascha