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Alle erstellten Inhalte von Otti318ic
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So aufwendig ist das gar net.Nur ziemlich fummelige Arbeit die viele Katschen an den Händen hinterlässt.Man muß vom Motoraum die Abdeckung an der Spritzwand lösen. Direkt dahinter sitzt schon das Gebläse.Dann muss man die schwarzen Plastikabdeckungen (3,4,5 und 6) ausbauen. Die sind nur eingeclipst aber das ist ne ziemlich fummelige Angelegenheit. Auch wenn man denkt, die gehen eigentlich nicht raus. Irgendwie gehts doch. Dann muß man noch die Klammer 14 lösen und dann kann man das komplette Lüfterrad rausheben.Einbau entsprechend umgekehrt. Viel Spaß beim einclipsen der Klammer 14.
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Hab heute mal weitergemacht. Natürlich fehlt bei mir der entsprechende Anschluß für die Leerlaufanhebung am Motronic-Kabel. Die Pins 40 und 41 sind im Motronic Stecker auch gar nicht belegt. Werd ich also nachfrickeln müssen. So ein Mist.
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Soviel zum Thema Konis haben kein Feingewinde.Da meine Konis auch Feingewinde haben frag ich mich gerade ob das bei Koni generell so ist.
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Alles klar. Danke.
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Danke erstmal für die schnellen und kompetenten Antworten. Auf den Temperatursteller hätt ich ja auch selber kommen können. Hab ich doch selber ausgebaut. Wo hier einmal die Klimaexperten sind gleich noch ne Sache. Die Trocknerflasche muß ich auch noch erneuern. Bei BMW kostet die ja im Vergleich zu den Zubehörangeboten aus Ebay usw. Unsummen. Kann man da bedenkenlos jedes Zubehörteil verwenden oder sollte man auf bestimmte Hersteller achten? Müssen die Druckschalter mit ausgetauscht werden (steht so im ETK)?
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Hab heute meine Mittelkonsole wieder zusammengefriemelt. Nachdem ich die Bowdenzüge und die Kabel angeschlossen habe sind bei mir zwei Stecker über geblieben. Leider weiß ich im Moment nicht ob die freibleiben oder noch irgendwo angeschlossen werden. Einmal ein schwarzer vierpoliger Stecker mit zwei Drähten in schwarz/rot und schwarz/violett und dann ein weißer Stecker mit zwei Drähten in grün/braun und hellblau. Hoffe jemand hier weiß was damit passieren soll. Ist wie schon geschrieben der Kabelbaum am Klima/Heizkasten in der Mittelkonsole. Der weiße Stecker befindet sich übrigens auch am alten Heizkastenkabelbaum. PS: Hat vielleicht jemand ne Zeichnung mit der kompletten Klimaverdrahtung (Stromlaufplan)
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Also bei meinen Konis waren die Muttern dabei. Gewinde ist feiner als das von den normalen Dämpfern. Waren Koni gelb. Weiß aber nicht ob die Konikolbenstangen generell Feingewinde haben.Die genaue Steigung kann ich Dir nicht sagen.
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Ist natürlich immer ne Geschmacksfrage.Ich persönlich stehe total auf Leder. Hab in allen Autos und auch zuhause Leder.Sitzheizung ist bei Leder sowieso Pflicht. Nur im Sommer kanns halt mal warm am Popo werden.Aber es ist einfach super robust, unempfindlich und pflegeleicht. Und ich persönlich finde die Optik einfach super edel und hochwertig. Da kommt kein Stoffsitz mit.Also ne menge Vorteile und nur ein Nachteil (warmer Popo im Sommer).
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Also ich hab noch nie an nem M3 rumgeschraubt, aber das Bild vom M3-Cabrio im ETK zeigt doch eigentlich ziemlich eindeutig an welchen Stellen der Schweller angeschraubt bzw. eingeclipst wird und welche Kleinteile dafür nötig sind. In der passenden Teileliste darunter finden sich auch die Teilenummern und Preise für alle Schrauben, Halter und Clipse.
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Naja. Die Methodik ist doch immer die gleiche. Gaszug an der Drosselklappe und am Tempomaten einhängen. Man muß lediglich einen am Drosselklappenanschluß passenden Gaszug in der richtigen Länge finden oder so wie jenad und/oder der Saisonkombifahrer einen nicht passenden Gaszug passend umbauen. Kleiner Tipp: Ich würde mal im ETK beim E36 mit M42-Motor nachschauen. Der konnte ab Werk mit Tempomat geordert werden und dort findest Du alle Einzelteile inkl. Gaszug. Eventuell passt der Gaszug ja. Muß man halt mal ausprobieren. Siehe Bild.
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So hier mal die versprochenen Fotos vom M40 mit Tempomatgaszug. Der Gaszug wird lediglich am Tempomat und neben dem normalen Gaszug im Lager eingehangen und hat die perfekte Länge. Plug and Play ohne Änderungen. Leider steht auf dem Gaszug keine Teilenummer drauf. Eventuell E36 M40 mit Tempomat.
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Ich hab nen M40 mit Tempomat nachgerüstet. Und ich habe einen original passenden Gaszug dafür verbaut. Der Gaszug lässt sich ganz normal neben dem normalen einclipsen und auch die Länge ist korrekt. Leider weiß ich nicht mehr von welchem Modell der ist. Ich schau mal nach ob da ne Nummer drauf steht und/oder mach mal ein Foto.
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OK. Dann mach ich Dichtungen rein. Danke erstmal.
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Das Blöde ist, das alle Dichtungen der Leitungen pauschal auf diesem Bild dargestellt sind (Nummer 21)Das heißt unter 21 befinden sich verschiedenen Dichtungen in verschiedenen Durchmessern.Ist soweit kein Problem da ich die Durchmesser der Leitungen ja nachmessen kann. Auf allen anderen Leitungen befinden sich ja auch jetzt noch die alten Dichtringe. Die werden natürlich durch neue ersetzt.Nur auf den beiden Leitungen zum besagten Ventil befinden sich eben keine alten Dichtungen. Nun bin ich mir unsicher ob da überhaupt Dichtungen reingehören oder nicht bzw. ob das eventuell ein Problem ist wenn ich jetzt welche drauf mache und eigentlich gehören dann da keine hin. Im Bild ist das ja die 1. Leider kann man da auch nichts erkennen.
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Rüste bei mir gerade die Klima nach und hab mir heute beim freundlichen nen Haufen Dichtungen und Kleinteile bestellt.Nun bin ich mir bei einer Sache unklar.Am Verdampfer sitzt ja das sog. Expansionsventil (Im Bild die 2)Darunter sind 2 Dichtungen eingezeichnet (Im Bild 3 und 4)Oben in das Expansionsventil gehen ja Druck- und Saugleitung rein.Nun habe ich weder an den Leitungen noch in den Öffnungen vom Expansionsventil von oben alte Dichtungen entdecken können. Werden die Druck- und Saugleitung in das Expansionsventil ohne separate Dichtung eingesetzt oder gehören da die Dichtungen 3 und 4 rein?????Bin halt unsicher da das auf dem Bild so aussieht als gehören die Dichtungen zwischen Expansionsventil und Verdampfer.
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Also normalerweise sollte der TÜV-Mensch den Abstand zwischen Radmitte-Radlauf als Maß in die Papiere eintragen und dann darf man das Fahrwerk ohne erneute Prüfung natürlich nicht mehr verstellen. Wenn keine Maße angegeben sind, kanns ja niemand nachvollziehen.
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Da geb ich Dir Recht. So ne Diskussion übers Internet ist aber auch ne Arbeit. Allein das ganze Getippe immer. Aber wie heißt es immer so schön. Jedem seine Meinung. War auf jeden Fall interessant. In diesem Sinne.
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Dabei geht es sich doch um die Genehmigungsnummer des Fahrzeugs.Das Produkt (in dem falll das Auto) welches eine Genehmigungsnummer erhält muß natürlich in der Serienproduktion immer dem geprüften und zugelassenen Produkt entsprechen.Diese Nummer darf natürlich nicht für andere Produkte verwendet werden und selbstverständlich auch nicht wenn das Produkt im nachhinein geändert wird. Da steht doch ins Deutsche übersetzt, dass BMW die zugeteilte Nummer für das Produkt nicht mehr verwenden darf wenn die Ausrüstung des Produktes nicht mehr der in Absatz 3.2.2 aufgeführten Liste entspricht. Wenn also BMW jetzt plötzlich ein Facelift an seinem Produkt durchführt und bei diesem Facelift andere als die bisher in Absatz 3.2.2 genannten Leuchten verwendet erlischt die Genehmigung und die Nummer darf nicht mehr verwendet werden. Nun muß BMW natürlich eine erneute Zulassung beantragen und bekommt für das geänderte Produkt eine neue Zulassungsnummer.Ein Privatmann der nun irgendetwas an einem geprüften Produkt verändert möchte diese Änderung ja nicht in Serie bauen und benötigt natürlich deshalb keine neue Zulassungsnummer. Da aber das Produkt ja nicht mehr der in der Zulassung Absatz 3.2.2 hinterlegten Liste entspricht und somit seine Zulassung verloren hat muß nun mittels einer Einzelabnahme prüfen lassen ob die Veränderung technisch und rechtlich einwandfrei ist. Wenn dies der Fall ist wird die Änderung in den Papieren vermerkt und das Fahrzeug hat wieder eine gültige Zulassung.
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Ich hab mir diesen Text jetzt wirklich X-Mal durchgelesen. Aber ich lese das da natürlich ganz anders. Vereinfacht sag ich mal: Nicht die Leuchte wird zusammen mit dem Auto geprüft. Sondern das Auto wird natürlich zusammen mit der Leuchte geprüft. Genau so wie das Auto mit Rädern und Bremsen usw. geprüft wird. Natürlich wird das Auto mit all seinen Bauteilen geprüft. Aber bei dieser Prüfung werden doch nicht mehr die Bauteile geprüft. Die Bauteile sind doch zum Zeitpunkt der Fahrzeugprüfung schon alle geprüft und zugelassen. Bloß weil das Auto bei der Zulassungsprüfung mit bestimmten Rädern ausgerüstet ist heißt das nicht, dass man die Räder hinterher nicht mehr ändern kann. Und natürlich ist das Auto bei der Zulassungsprüfung auch mit bestimmten Scheinwerfern versehen. Aber auch das kann man hinterher wieder ändern. Natürlich ist der Aufwand größer. Räder lassen sich nunmal leichter ändern als Lampen. Es ist eben ein großer Unterschied ob ich sage: Die Lampe wird mit dem Auto geprüft oder das Auto wird mit der Lampe geprüft. Im ersten Fall wird nämlich ein Einzelteil zusammen mit nem Gesamtprodukt geprüft während im zweiten Fall lediglich das Gesamtprodukt geprüft wird. Natürlich mit all seinen verwendeten Einzelteilen. Auf Seite 20 Punkt 3.2.2 steht doch , das der Fahrzeughersteller ein Verzeichnis der ausgewählten Leuchten anzulegen hat. Die Leuchten die der Hersteller hier auswählt, sind zu diesem Zeitpunkt schon längst zugelassen und werden hier mit Ihren Nummern aufgeführt. Und dann folgen die Absätze wo der Hersteller mittels Zeichnungen usw. erläutern muss, wie er sich den Anbau der ausgewählten Leuchtmittel vorstellt. Und dann kommt Punkt 3.3 wo der Hersteller ein mit den ausgewählten und ordnungsgemäß verbauten Leuchtmitteln ausgestattetes Fahrzeug zur Prüfung zur Verfügung stellen muß. Natürlich wird hier nun das Fahrzeug mit den ausgewählten und verbauten Leuchten geprüft und zugelassen. Aber das heißt doch nicht, dass man diese Ausrüstung nie mehr verändern darf.
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Dieses Beispiel mit dem Volvo-Bus verdeutlicht aber den rechtlichen Vorgang ziemlich genau. Eine Firma (z.B. Hella) entwickelt, designt und produziert einen Scheinwerfer. Dieser Scheinwerfer wird dann von einer Prüforganisation mit Hilfe von lichttechnischen Gutachten und allerlei weiteren aufwendigen und teuren Tests auf alle technischen und rechtlichen Grundlagen die den Scheinwerfer betreffen geprüft und wenn diese Prüfungen bestanden wurden erhält der Scheinwerfer eine Zulassung mit Prüfnummer und allem was dazu gehört und die Fa. Hella darf exakt diesen Scheinwerfer jetzt beliebig oft nachbauen und verkaufen. So lange an diesem Scheinwerfer nichts geändert wird hat der Prüfbericht für jeden produzierten Scheinwerfer dieser Sorte immer Bestand. Nun geht die Fa. BMW hin und möchte einen Scheinwerfer der Fa. Hella an Ihr Fahrzeug (in dem Fall der E39) montieren. Also kauft die Fa. BMW bei der Fa. Hella einen Scheinwerfer und montiert diesen bereits für zulässig befundenen Scheinwerfer an Ihr Fahrzeug. Zusammen mit vielen weiteren Bauteilen von ganz vielen verschiedenen Herstellern (Felgen von BBS, Bremsen von Brembo, usw, usw) von denen alle über eigene Zulassungen verfügen. Nun steht da ein aus vielen Teilen von vielen Herstellern zusammengebautes Auto und benötigt eine Zulassung. Da wird nun natürlich wieder genauestens überprüft ob die Fa. BMW die vielen Bauteile auch alle ordnungsgemäß und technisch und rechtlich allen Vorschriften entsprechend einwandfrei an Ihr Fahrzeug geschraubt hat. Und wenn das der Fall ist erhält das Auto eine Zulassung und die Fa. BMW darf nun genau dieses Auto mit all seinen Teilen so in Serie produzieren. Aber bei dieser Gesamtabnahme werden eben nicht mehr die Einzelteile überprüft sondern nur noch die Ordnungsgemäße Verwendung der Bauteile am Geamtprodukt. Genausowenig wie die Fa. BMW bei der Gesamtabnahme Ihres Produktes z.B. Materialprüfungen mit den Felgen von Zulieferer BBS durchstehen muß werden irgendwelche lichttechnischen Feinheiten der Scheinwerfer der Fa. Hella überprüft. Dafür haben die Zulieferer schon gesorgt und die Bauteile haben Ihre Zulassung. Und nun kommt die Fa. Volvo und kauft genau die gleichen Scheinwerfer inkl. Zulassung bei der Fa. Hella und schraubt die an Ihren Reisebus. Und nach einer Überprüfung des technisch und rechtlich einwandfreien Einbaus dieser Scheinwerfer in einen Volvobus erhält auch dieser eine Zulassung. Und wenn nun der Herr Meyer sich bei der Fa. Hella diesen Scheinwerfer kauft und diesen technisch und rechtlich allen Vorschriften entsprechend an seinen Renault Laguna schraubt und dieses dann durch entsprechend qualifizierte Ingenieure überprüft und genehmigt wird ist auch das legal. Das die Fa. Renault das Fahrzeug ursprünglich mit Scheinwerfern einer anderen Fa. hat prüfen lassen spielt dann keine Rolle mehr. Fakt ist: Jedes zulassungspflichtige Bauteil an einem Kfz wird immer erst separat geprüft und zugelassen. Dafür sorgt der Hersteller des Bauteils. Der Autohersteller kauft all diese zugelassenen Teile und baut daraus ein Auto. Dieses wird als Gesamtobjekt zugelassen. Aber hier wird nicht mehr jedes Bauteil überprüft sonden nur noch die Ordnungsgemäße Verwendung der Teile beim Bau eines Autos.
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Dürfte über Einzelabnahmen tüvbar sein.Die Blenden haben ja nur ne ABE für Nicht-DE-Lampen. (wegen dem Standlicht oben)Wenn Du jetzt das Standlicht legal in den Blinker verlegst heißt das aber immer noch nicht , dass Du die Blenden montieren darfst. Dürfte aber kein Problem sein, dass über ne Einzelabnahme zu legalisieren.
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Da wäre ich immer für die Version mit durchgehendem Seitenfenster. Finde die Version mit der zusätzlichen Säule nicht so schön. Ansonsten schick. Vor allem der Blaue M-Technik.
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Da geb ich Dir 100%ig recht. Sicher haben sich viele Gesetze und Bestimmungen geändert und/oder verschärft. Das macht viele Umbauvorhaben heute wesentlich komplizierter, aufwendiger und teurer aber nicht pauschal unmöglich.