Hi, ich zitiere mal einen Ingenieur, der das in der Auto-Newsgroup schrieb: -Zitat Anfang- Eine _ABE_ gibt es bei AHK nicht, hier heisst es _ABG_ von Allgemeiner Bauartgenehmigung. AHK mit einer solchen ABG - erkennbar am Prüfzeichen, besteht aus einem Buchstaben (M,N oder F) und einer 4stelligen Zahl. Steht im Fz-Schein unter Ziffer 27, teilweise auch in Ziffer 33. Eine ABG bedeutet "nationales Recht", eine AHK mit nationaler ABG ist _immer_ eintragungspflichtig. Etwas anderes sind AHK mit einem EG-Prüfzeichen (z.B. e4 00-0123). Diese AHK sind EG-weit zugelassen und (und das ist der Hammer!) sind _nicht_ eintragungspflichtig! Was in der Praxis bedeutet, dass jeder sich "seine" AHK wo auch immer beschaffen kann, sie zu Hause auf der Decke liegend unters Auto gekrochen montieren darf, um dann fröhlich lockere 1,6 Tonnen an seinen Passat zu hängen und durch die Gegend zu ziehen. Die einzige Auflage besteht darin, dass er die vollständige Anbaubeschreibung mit sich führt." -Zitat Ende- Am E30 wird die AHK wohl eher eine nationale ABG haben, ist jedenfalls bei mir so. Du musst sie also eintragen lassen. Die ABG bekommst du vom Hersteller oder frag beim TÜV selbst, wie die das handlen. Gruß Flo