Wieso darf er das nicht. Im sachverständigen Ermessen schon. Steht dann auch als Hinweis drunter. Muss man doch eh in 4 Wochen reparieren. Hä?? Was steht da wo als Hinweis. Mängel unterliegen einer Mängeleinstufung. Diese darf nach oben, aber nicht nach unten gesetzt werden. Sprich aus gering darf erheblich gemacht werden, aber nicht anders rum. Wenn zum Beispiel ein Bremsschlauch kurz vorm reissen/platzen ist, lässt Dich kein Prüfer mehr vom Hof, sondern schreibt den Karren verkehrsuntauglich. Bissel poräsität ist ein erheblicher Mangel. Da ist nix mit Gering! Gruß EDIT: Wenn es nur ein Hinweis ist, braucht es noch nicht mal instandgesetzt zu werden. Zumindest rein rechtlich nicht!