nee eigentlich nicht. das man mit dem alten schein züge bis 18tonnen fahren darf sollte bekannt sein. aber eben nur 7,49tonner mit tandemachsanhänger. wobei beachtet werden muss das ab 12tonnen gesamtgewicht des zuges maut fällig ist. kommt es dann trotzdem zur überladung (und damit zur mautpflicht) ist es wichtig ob der anhänger nur bis zum mautfreien zzG technisch geeignet ist oder es nur aus mautgründen abgelasteter anhänger ist. das macht sich dann in der höhe der strafe bemerkbar. zum bürokratischen problem wird die sache nur wenn zu dem alten schein noch neue erlaubnisse dazukommen. da muss man aufpassen wien schiesshund. sonst ist mal schnell mal den leichtkraftradschein los oder so.