das passt aber irgendwie nicht zueinander. wenn es ihm aus versehen passiert ist, trifft mein erstes zitat zu.wenn es absicht/betrug ist, dann zweiteres... naja aber wie willste ihm das beweisen? meinste er hat den rahmen aus versehn mit absicht die treppe runtergeschmissen? entweder lässte die sache auf sich beruhen oder käpfst mit härtesten bandagen um dein recht. bei der von dir beschriebnen lage würd ich die kohle zurücknehm und die aktion abhaken. immerhin besser als 200€ für nen rahmen zu zahlen der wirklich die treppe runtergeknallt ist und du ihn nicht nutzen kannst. und es bestätigt sich mal wieder: nen schnäppchen bei ebay ist erst nen schnäppchen wenn die kohle beim verkäufer und die ware beim käufer ist.