Warum ist es dann nicht getüvt? Eigentlich geht es mir nur darum, darauf aufmerksam zu machen, das man heutzutage Steine in den Weg gelegt bekommt bei Sachen, die früher problemlos möglich waren. Meine letzte Eintragung war für mich auch eine klare Sache. Räder in zivilen Größen, für 35 Euro Original-Gutachten bei Hartge geordert (trotz vorhandener Kopie), artig Kanten angelegt, Neue Radschrauben in der geforderten Größe (nix abgesägtes). Was man halt so macht, wenn man glänzen will. Als Hintergrund-Info sollte man noch wissen, das dieser Prüfer noch vor nicht allzu langer Zeit (saubere!) M30 Umbauten ohne größere Probleme eingetragen hat. Räder sind 7,5 und 8,5x17, ET 25 und 27 mit 215 und 245. Also nix spektakuläres. Dachte ich. Gutachten nicht mehr gültig war das erste, mit dem ich begrüßt wurde. Hat der gute Mann prinzipiell recht. Was man davon halten mag, muß ich wohl nicht schreiben. Handhabe hat man aber keine. Dann wurde der Wagen diagonal verschränkt hochgebockt. Ergebnis: hinten beifahrerseitig hat das Rad auf ca. 22 Uhr minimal angestanden. Der Prüfer hat auch auf meinen Einwurf hin zugegeben, das im Fahrbetrieb das Rad niemals dort anstehen würde. Aber trotzdem: keine Eintragung möglich. Federwegsbegrenzer lehnte er kategorisch ab. Ergebnis: nacharbeiten, wiederkommen. Nach langem hin und her mit der og. Gutachten-Sache. Abgenommen wurde es dann. Und ich war mir vorher auch recht sicher, das das ohne Probleme klappt. Das soll heißen, das man besser vorher mal mit einem Prüfer sein Umbauvorhaben bespricht. Nicht mehr und nicht weniger. Auch irgendwelche Abneigungen gegen große Räder, wie mir kleine Geister schon andichten wollten, sind Humbug. Ich habe selbst 9x16 gefahren und fahre jetzt 17 Zoll. Nur bin ich der Meinung, das man lieber etwas vorsichtiger ist, als das man nachher einen Haufen teurer Teile hat, die man so nicht eingetragen bekommt und dann noch mehr investieren muß, damit das ganze TÜV-konform wird. In diesem Sinne...