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falschen Motor gekauft...


lisser
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Selbst wenns keine arglistige Täuschung seinerseits war muss er ihn zurücknehmen, bzw. den Vertrag auflösen mit dir, der Vertrag ist nunmal ein wesentlicher Irrtum.

http://de.wikipedia.org/wiki/Irrtum_%28Recht%29

 

Zumindest ists bei uns in Ö so, wie es bei euch ist kannst ja selbst rausfinden.

 

 

edit:

Meine Begeisterung für Anwälte hält sich ja in Grenzen... hab da immer so ein bissl das Gefühl dass es nur um den Eigenutzen geht..

 

Hab auf E... mal einen Fächer gekauft, stand Alpina oben drin, unten im Text irgendwo ganz klein dann "wie Alpina", bekommen hab ich einen TA Technix, hab ihm dann geschrieben dass es sich wohl um einen Irrtum handeln muss, von Betrug geh ich mal nicht aus, dass ich eine Minderung des Preises akzeptieren würde oder ihn zu seinen Kosten zurückschicke wenn ich mein Geld wieder bekommen hab.

Wurde dann eine Minderung, damit konnte ich ganz gut leben.

Braucht nicht unbedingt einen Anwalt wenn man ein bissl lesen kann und sich ausdrücken kann.


Bearbeitet: von albert_10v
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edit:

Meine Begeisterung für Anwälte hält sich ja in Grenzen... hab da immer so ein bissl das Gefühl dass es nur um den Eigenutzen geht..

 

Natürlich - auch dieser Berufszweig ist nicht die Heilsarmee und will selbstverständlich etwas für seine Dienste verdienen. Und bei Eur 450.- Streitwert wird jeder Anwalt vor Begeisterung Purzelbäume schlagen und dem Auftraggeber noch ein Täfelchen Schokolade in jeden Brief legen, vor Freude über das Super-Mandat, welches sicher, nachdem der TE den Motor auch noch zerlegt hat und daran rumgemacht, statt gleich nach Entdeckung sich anwaltliche Hilfe zu holen, noch so richtig Freude machen wird, wenn der Gegner nicht gleich auf erstes Anschreiben spurt ...:ironie: ... im Gegensatz zu den Heilsbringern in weiß werden bei diesem Berufsstand nicht regelmäßig alle 2 Jahre die Gebühren erhöht , so dass so ein Fall einem Anwalt mehr Arbeit, als Verdienst bringt ...:meinung:

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zum Glück kann er sich das ja aussuchen.....

wer den Beruf des Anwalts gewählt hat muss damit klar kommen das er NICHT nur den Weg der Abmahnungen und somit Kohle ohne Ende verdienen wählen kann.....

 

egal ob 50€ oder 500€.... jeder hat ein Recht....

 

also egal wie.... man sollte sich zumindest mal den Rat einholen vom Anwalt..... bevor man sich ins Hemd macht und sich im Schuppen versteckt....

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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wobei man aber auch anmerken muss..... gibts denn ein "Fachgerechtes" zerlegen??? :devil: ;-)

 

der Anwalt wird dir da schon Sagen was man tut kann und was nicht.... :-)

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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edit:

Meine Begeisterung für Anwälte hält sich ja in Grenzen... hab da immer so ein bissl das Gefühl dass es nur um den Eigenutzen geht..

 

Natürlich - auch dieser Berufszweig ist nicht die Heilsarmee und will selbstverständlich etwas für seine Dienste verdienen. Und bei Eur 450.- Streitwert wird jeder Anwalt vor Begeisterung Purzelbäume schlagen und dem Auftraggeber noch ein Täfelchen Schokolade in jeden Brief legen, vor Freude über das Super-Mandat, welches sicher, nachdem der TE den Motor auch noch zerlegt hat und daran rumgemacht, statt gleich nach Entdeckung sich anwaltliche Hilfe zu holen, noch so richtig Freude machen wird, wenn der Gegner nicht gleich auf erstes Anschreiben spurt ...:ironie: ... im Gegensatz zu den Heilsbringern in weiß werden bei diesem Berufsstand nicht regelmäßig alle 2 Jahre die Gebühren erhöht , so dass so ein Fall einem Anwalt mehr Arbeit, als Verdienst bringt ...:meinung:

 

Für diese Art Beiträge sollte es auch noch eine Daumen "nach unten Funktion" geben, sebst wenn das Ironie sein soll.

 

Komische Ironie

 

Glaube mir, die Anwälte sind bestimmt keine Heilsarme, die Verdienen genug Geld. Bei einem Streitwert von 30.000 sind bei mir 10.000 an Kosten angefallen.

Wie lange musst Du für 10.000 Arbeiten? Der Anwalt nicht mal einen Tag bei meinem Fall.

Vielleicht hast Du den Spruch noch nicht gehört: Sie wurden glücklich geschieden und die Anwälte teilten sich das Vermögen.

 

Für den Anwalt sind 450 € Peenuts, aber nicht für die Allgemeinheit.

Sicherlich gibt es wenige Anwälte, die mit unter 100.000 € Jahreseinkommen leben müssen, im Gegesatz zur Allgemeinheit.

Das Täfelchen Schokolade müsste Plicht sein! :meinung:

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Sicherlich gibt es wenige Anwälte, die mit unter 100.000 € Jahreseinkommen leben müssen, im Gegesatz zur Allgemeinheit.

 

 

Genau umgekehrt ist es, die wenigsten Anwälte verdienen über 100.000.- im Jahr ... für Berufseinsteiger gibts nach 6 - 7 Jahren Ausbildung oft nur um die 2tsd brutto um Monat, wenn es überhaupt einen Arbeitsvertrag gibt und nicht die "freie Mitarbeit" ruft.

 

Für 450.- Streitwert verdient ein Anwalt, ohne Gerichtsverfahren, etwas über 70.- Euro (ohne USt), davon müssen dann noch alle Kosten zzgl. Fachangestellte etc. bezahlt werden ....

 

Da müssen dann schon mal ein bis zwei Fälle im Jahr, wo man mal ein paar Tausender etwas schneller verdient, dazu kommen, damit es es sich rechnet. Diese Fälle subventionieren in der Gesamtbetrachtung dann Fälle wie diese, die auch ordentlich bearbeitet werden müssen.

 

Ich kenne die Branche bzw. genügend Anwälte ...

 

So, genug OT - hoffen wir, dass der TE ne Lösung findet ...

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Bei mir waren es 350,- und trotzdem hat alles wunderbar geklappt. Dazu hatte ich noch Option auf ein kostenloses Gutachten durch einen Sachverständigen (Mann der RA). Da hat der Betrüger dann den Kürzeren gezogen. :-)

 

Darüber hinaus: Beim nächsten Streit geh ich ja wieder hin. Vielleicht geht's da um 35 k ? Wer weiß ?

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Ach....

 

Gar nix von zerlegen schreiben.

Schreibst ihm einfach du hast den B23 bekommen, euer Handel ging ausdrücklich um den B25. Sagst halt dass du eine Preisminderung akzeptieren würdest, ansonsten soll er ihn zurücknehmen (Transport auf seine Kosten)...

Mal den passenden § raussuchen und zitieren, dann mit Anwalt drohen...

 

Chance ist gegeben dass er froh ist dass der B23 weg ist und du ein bissl Kohle zurück bekommst.

 

 

Na schau mal was eine Rechtschutz sagt, wenn das inkludiert ist passts ja.

 

 

 

und zum OT:

Wenns im Job nicht so recht läuft kann man sich ja immer noch mit Abmahnungen über Wasser halten...

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