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Macht Ihr das Dach zu?


zaphorg
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das wäre mir viel zu aufwendig!

Wenn das Wetter nicht gerade sehr wechselhaft ist wie z.Z., bleibt das Verdeck offen. Allerdings sind dann die Diebstahlverriegelungen aktiv und natürlich das Handschuhfach abgeschlossen.

Bei Dämmerung und nachts mache ich es aber zu!

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Ich mache mein Dach im Frühjahr auf und im Herbst wieder zu. Aber auch dort nur soweit, ohne vorne zu spannen. Seit 27 Jahren funktioniert es so ohne Probleme. Wenn ich irgendwo parke, wo ich keine Sicht auf das Cab. habe, kann schon mal sein, dass ich es zumache. Bis jetzt habe ich noch immer das erste Verdeck aber ist auch ein Garagenwagen. Ich werde es auch weiter so machen, egal was andere sagen.

 

Matthias

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Ich mach mein Verdeck meist zu wenn ich es verlasse, außer ich stelle es nur kurz ab, oder bin in der Nähe und bekomme mit, wenn es anfängt zu regnen, TG ist es auch zu. Wenn ich es z.B. bei mir in der Arbeit abstelle, hab ich mir dieses Jahr einen leichten Überwurf genäht, da mich die gelben Flecken von den Fliegen, die sich so richtig schön in die Kunststoffscheibe reinfressen wenn man was übersieht störten, und ich zum Schutz des Leders eh schon immer etwas aufs Leder gelegt hab, jetzt ist das Verdeck auch noch gleich geschützt. Das ist übrigens immer noch top nach 11 Jahren, Danke Rainer.

Verdeckschutz.JPG

Es gibt viele schöne Autos, doch die meisten haben einen Schönheitsfehler, sie haben ein Dach, und noch dazu keinen Platz

:-)

:e30:

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Hallo und guten Tag!

 

Ein Aspekt der hier noch nicht genannt wurde ist, dass die STVO vorsieht, dass das Dach nach verlassen des Fzg. geschlossen wird und bleibt. Nur im öffentlichen Verkehrsraum natürlich. Das ist oft nicht bekannt und wenn dann die Herrn von der Polizei schlechte Laune haben, lassen sie das "ungesicherte" Auto einfach abschleppen. §14/2. Wenn die Behörde mies ´drauf ist, schleppen die ein Auto mit offenem Seitenfenster ab, weil ungesichert. Gelöste Handbremse reicht auch.

 

So kann´s gehen.

 

Gruß Capo


Bearbeitet: von capo
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Hallo und guten Tag!

 

Ein Aspekt der hier noch nicht genannt wurde ist, dass die STVO vorsieht, dass das Dach nach verlassen des Fzg. geschlossen wird und bleibt. Nur im öffentlichen Verkehrsraum natürlich. Das ist oft nicht bekannt und wenn dann die Herrn von der Polizei schlechte Laune haben, lassen sie das "ungesicherte" Auto einfach abschleppen. §14/2. Wenn die Behörde mies ´drauf ist, schleppen die ein Auto mit offenem Seitenfenster ab, weil ungesichert. Gelöste Handbremse reicht auch.

 

So kann´s gehen.

 

Gruß Capo

 

mein letzter Kenntnisstand ist, dass lediglich die Seitenscheiben hochgefahren sein müssen.

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Ein Aspekt der hier noch nicht genannt wurde ist, dass die STVO vorsieht, dass das Dach nach verlassen des Fzg. geschlossen wird und bleibt. Nur im öffentlichen Verkehrsraum natürlich. Das ist oft nicht bekannt und wenn dann die Herrn von der Polizei schlechte Laune haben, lassen sie das "ungesicherte" Auto einfach abschleppen. §14/2. Wenn die Behörde mies ´drauf ist, schleppen die ein Auto mit offenem Seitenfenster ab, weil ungesichert. Gelöste Handbremse reicht auch.

 

 

 

Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn.

Das Auto muß lediglich gegen unbefugte Benutzung gesichert sein und darf nicht im Wege stehen, das ist alles.

 

§14/2STVO:Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Deshalb schreibt Paragraph 38a der STVZO seit irgendwann in den 60ern das Vorhandensein einer Sicherungseinrichtung gegen selbiges (im für uns hier interessanten Zeitraum in der Regel das Lenkradschloss) vor. Oldtimer die vor der Einführung dieses Paragraphen ohne Lenkradschlösser, Schaltsperren u.s.w. ausgeliefert wurden, müßen z.B. durch Lenkradkrallen oder ähnliches entsprechend gesichert werden.

Ob das Scheiben oder Dächer offen, zu oder überhaupt vorhanden sind, ist völlig Wurst.

 

Was macht sonst der "User" eines klassischen Roadsters, eines Superseven, Ariel Atom, ......, eines Kübelwagen oder Buggy? Eine tragbare Garage zum parken mit führen? ;-)


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn.

Das Auto muß lediglich gegen unbefugte Benutzung gesichert sein und darf nicht im Wege stehen, das ist alles.

Ich räume gern ein, dass das was Du schreibst in aller Regel belastbar ist. Nur, mein praktisches Erleben ist ein Anderes: Es ist hier in dieser schönen Stadt absolut nicht unüblich, und ich habe es bei städtischen Abschleppaktionen im Rahmen von Fußballveranstaltungen selbst erlebt, dass die Polizei Autos abschleppen lässt die unverschlossen sind. Unverschlossen heißt: Tür offen, oder Scheibe nicht oben. Entscheidend war, so habe ich es mir auch wegen der "Dachfrage" erläutern lassen, die gegebene Möglichkeit für irgendeinen Pseudowitzbold die Handbremse zu lösen so dass der Schlitten durch blankes Wegrollen oder Aufstellen der Türen in den fließenden Verkehr, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

 

 

Ich erlaube mir daher zu Widersprechen: Tür zu öffnen, oder Handbremse zugänglich = Unzulässig = ungesichert = abschleppgefährdet.

 

 

Wenn das Netz zu der Frage nicht ausreichend was hergibt könnte ich mal bein ´nem stadtbekannten Abschlepper anrufen. Die sollten das genau wissen.

 

Gruß Capo

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München (rpo). Der Blick aus dem Fenster passt nicht so ganz zu dem Blick auf den Kalender, aber es ist tatsächlich bereits Frühling. Das heißt, so langsam erwachen die Cabrio-Fahrer mitsamt ihren Gefährten aus dem Winterschlaf. Doch was passsiert eigentlich, wenn ein Dieb bei offenem Verdeck zugreift? Wann zahlt die Versicherung?

 

Cabriofahrer sind oft unsicher, wenn es um den Versicherungsschutz für ihren fahrbaren Untersatz geht. Grundsätzlich ist das Cabrio laut ADAC in der Teilkasko gegen Diebstahl oder Einbruch auch versichert, wenn es mit offenem Dach abgestellt wird.

 

"Allerdings müssen dann sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen sein", sagt der ADAC-Jurist Paul Kuhn. "Das heißt, die Fenster müssen hochgekurbelt, die Lenkradsperre eingerastet und selbstverständlich muss der Wagen abgesperrt sein."

 

Wer seinen Flitzer aber stundenlang unbeobachtet mit zurückgeklapptem Verdeck etwa auf einem Waldweg abstellt, müsse sich auf Schwierigkeiten einstellen. Die Versicherung werde dem Halter dann voraussichtlich grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen.

 

Mit versichert im offenen Wagen sind nach Angaben des ADAC auch alle Gegenstände, die zum Auto gehören. Dazu gehören beispielsweise Warndreieck, Radio und Kindersitz. Bei Diebstahl kommt die Teilkasko für den Verlust auf. Eine Liste der versicherten Zubehörteile enthält die Versicherungspolice.

 

Allerdings wird der Versicherer auch hier grob fahrlässiges Verhalten geltend machen, wenn das Cabrio über einen längeren Zeitraum mit offenen Verdeck abgestellt war. Gerichte gehen hier bei öffentlichen Parkplätzen von einer Zeitspanne von eineinhalb Stunden, im Parkhaus von acht Stunden aus.

 

Ich denke man muss auch hier zwischen STVO und Versicherung unterscheiden. Rein rechtlich ist es zulässig ein Cabrio beispielsweise am Cafe abzustellen, Fenster hoch, Tür abgeschlossen und Dach offen. Wenn es jetzt allerdings aufgrund einer über-vorsorglichen Politesse abgeschleppt wird, weil sie durch das offene Dach eine Begünstigung zum Klau sieht, sehe ich hier dennoch schwarz für den Abgeschleppten an sein Geld zu kommen, da auch hier wieder zig Gummiparagraphen greifen, wie beispielsweise die Frage nach "was ist öffentlicher Raum" und was "abgelegen". Die Straße vor dem Cafe aber in der Seitenstraße nicht mehr, obwohl auch belebt?

 

Generell denke ich aber, solange die Seitenfenster oben sind und die Lenkradsperre drin ist und das Fahrzeug zu, werden solche Cabrios nicht abgeschleppt, sofern sie nicht tagelang herumstehen.

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So einem Quatsch hab ich lange nicht mehr gelesen :-o

eine Politesse ist überhaupt nicht berechtigt, ein unverschlossenes Fahrzeug abschlepen zu lassen, wenn es nicht rechtswidrig (Feuerwehr/Behindertenparkplatz/Verkehrsbehinderung) auf Dauer abgestellt ist!

 

Ein unverschlossenes Fahrzeug muss sie der Polizei melden, welche anhand der Kennzeichen den Halter ausfindigt zu machen versucht.

Ist der nicht auffindbar und/oder erreichbar, wird die Polizei das machen, was machbar ist.

Nämlich das/die Fenster hoch, Lenkradsperre rein, Handbremse anziehen und Gang einlegen und dann absperren.

Das geht alles ohne Zündschlüssel und ist kein großes Geheimnis.

 

Da es sich um einen Ordnungswidrigkeit handelt, wird das Knöllchen auch nicht sehr teuer werden.

 

Zumindest in Bayern ist das die Vorgehensweise und ein offenes Cabbi interessiert niemanden, wenn die Türen verschlossen sind!

Egal ob die Fenster auf oder zu sind!!!

 

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Das sollte mir mal einer abschleppen, ausser bei Regen steht mein Auto immer offen rum, wo ich gerade bin.

 

Hätte mir bestimmt schon mal jemand mitgeteilt in den letzten 20 Jahren

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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So einem Quatsch hab ich lange nicht mehr gelesen :-o

eine Politesse ist überhaupt nicht berechtigt, ein unverschlossenes Fahrzeug abschlepen zu lassen, wenn es nicht rechtswidrig (Feuerwehr/Behindertenparkplatz/Verkehrsbehinderung) auf Dauer abgestellt ist!

 

Ein unverschlossenes Fahrzeug muss sie der Polizei melden, welche anhand der Kennzeichen den Halter ausfindigt zu machen versucht.

 

Hmm... ich dachte eine Politesse arbeitet schon bei der Polizei. 8-/

Die kann bei den Kollegen die Halterdaten abfragen da sie auf der Straße ja keinen PC dabei und evtl. den Wisch dafür nicht unterzeichnet hat. Die Versuchen den Halter zu erreichen. Wenn das nicht klappt evtl. 15 € Verwarnung und gut.

 

Deine Schilderung trifft eher auf Kommunale Verkehrsüberwachung zu. Vorgehensweise bleibt aber gleich.

 

114000 Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu ( B - 1)

sichern *).

§ 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

15,00 €

 

Abschleppen nur wenn die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegeben ist.

 

Wie Capo schreibt vorm Fußballstadion wo damit gerechnet werden muss das genügend Leute mit Unsinn/Alk im Kopf unterwegs sind. Bzw. bei Wertsachen im KFZ und vor allem um Sicherheit und Ordnung zu erhalten und Joyrides von Kids zu verhindern.

 

Bei uns hier würde aber keiner auf die Idee kommen ein offen abgestelltes Cabrio ohne Wertsachen drin zur Sicherungsverwahrung abschleppen zu lassen.

Obwohl....wenns einem Stadtbekannten Ars...och gehört...:ironie:

bmw-signatur1.png

 

Wer lang sudert wiad ned budert!

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Hmm... ich dachte eine Politesse arbeitet schon bei der Polizei.

Eine Politesse arbeitet normalerweise beim Ordnungsamt. Für diesen Beruf braucht man auch keinerlei Ausbildung oder ähnliches. Lernt, man alles nur in wenigen Kursen.

Ordnungsamt und Polizei unterscheidet sich sowohl in den Aufgaben als auch in den Rechten zur Ausübung der Aufgaben.

 

Hätte mir, aber jetzt auch noch keinen Kopf drum gemacht, ob es eine Straftat darstellt, seinem Cab das Verdeck offen zu lassen. Kann, ich mir auch nicht vorstellen. Dann, hätten die Ordnungshüter, aber in Sommermonaten viel zu tun :-D

 

Mit den Versicherungen sieht es sicherlich völlig anders aus. Da, kann einem schnell grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

 

Ich lasse meins nur offen, wenn ich Blickkontakt habe oder es wirklich nicht länger dauert. Kommt, aber wahrscheinlich auch immer auf die Stadt an. Und deren Bürger :D

 

Nächtliche Grüße :zzz:

Vorstellung von mir, sollte bald kommen :klug:

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Da ich seit meiner Kindheit in den 70ern bis heute immer mit einem Cabriolet in der Familie lebte, kann ich nur sagen, das unsere Wagen meist offen stehen blieben und niemals abgeschleppt oder ähnliches wurden.

Die Versicherungen bestehen übrigens auf hochgekurbelte Seitenscheiben und abgeschlossene Türen. Das Dach kann offen bleiben.

 

Und: in meinem Fahrzeigschein steht PKW OFFEN

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...früher, sagen wir vor 30 Jahren, hatte man eine gute Chance dass bei plötzlich einsetzendem Regen ein Fremder, aber mit dem Auto Sachkundiger, bei deinem offen stehenden Auto schnell das Dach zuklappte um Schaden von Deinem Auto abzuwenden. Habe ich selbst erlebt: Golf1, plötzlicher starker Regen, in Panik zum Auto gehastet: Große Erleichterung: Sitze nur leicht feucht, Auto von Unbekannten fachgerecht verschlossen. Mit "Knöpfchen runter".

 

Heute muss man damit rechnen dass die Stadt voller Menschen ist die Spaß dabei empfinden den größtmöglichen Schaden für dich und die Allgemeinheit anzurichten. Menschen die das witzig finden wenn dein Auto mit gelöster Handbremse in den Verkehr rollt und Menschen massiv gefährdet.

 

Früher, vor 30 Jahren, das war die Zeit wo selbst gewaltaffines Pack sich nicht traute im Straßenverkehr Ohrfeigen auszuteilen. Weil jeder wusste, dass einem dafür regelmäßig "Die Pappe gelocht" wurde.

 

Heute fährt das "Pack" weitgehend sanktionsfrei sowieso ohne Führerschein und verprügelt die Polizisten. Ebenfalls weitgehend sanktionsfrei.

 

Früher, nein, da war nicht A l l e s besser, aber manches schon.

 

Gruß Capo

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