bmw02schrauber Geschrieben: 5. Januar 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Januar 2009 Moin Jungs! Nach der neuen Bußgeldverordnung soll man bei TUV-Überschreitung von 6 Monaten 80 Euronen zahlen und dann noch 4 Punkte bekommen und auch noch 4 Wochen Fahrverbot!?? Ist das wohl so richtig? Ist einem Kumpel von mir die Tage passiert und die Grünen haben das so zu ihm gesagt aber glauben kann ich das noch nicht so richtig weil nach Onlinerecherchen kostet es eigentlich nicht so viel. 8-/Stimmt das wirklich??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 5. Januar 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Januar 2009 hatten das thema grad heute in der weiterbildung. die gesetzte sind gültig seit 1.1. aber die einzelnen webseiten noch nicht aktualisiert. warum beschwerste dich? man hat 24 monate zeit sich auf die HU vorzubereiten. wenn das nicht lang genug ist..... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 5. Januar 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Januar 2009 Gibt es auch neue Bestimmungen wegen der AU und ich meine handfeste??? Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bmw02schrauber Geschrieben: 5. Januar 2009 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Januar 2009 Zur AU weiß ich noch nichts weil die hatte er schon mal 3 Monate neu nur der Tuv hat gefehlt weil er zu faul zum schweißen war. Renaultfahrer halt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
saschaderbaer Geschrieben: 5. Januar 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Januar 2009 bin auch seit Juli drüber, aber nur weil dauernd was neues Kaputt geht wenn das letzte repariert is -.-.Lese aber wenn ich über google gehe, Bußgeldkatalog Stand 01.01.2009: Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte Abgasuntersuchung:Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR AU hab ich, nur TÜV nicht wegen Getriebeölverlust ( abkärchen bringt nix, is sofort wieder was dran...)Überall wo ich parke, packe ich schon pappe hin die ich immer kofferraum habe.Brauche nur leider den Wagen täglich, dazu kahm ne firma die Insolvenz war usw. Naja egal, währ gut zu wissen was auf mich zu kommen könnte, also wer mehr weiß immer her damit Zitieren E30 325I Cabrio ( Momentan in Restauration ) http://images.spritmonitor.de/357994_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 5. Januar 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Januar 2009 Servus, hier der Entwurf von der Bundesregierung. Finde hier auch keine Änderung zum Thema TÜV / AU http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1038800/Beabsichtigte-Aenderungen-der-Bussgeldkatalog-Verordnung.pdf Seit ihr Sicher das es da eine Änderung gibt? Auch auf diversen Seiten die den Busgeldkatalog im Angebot haben ist die Reglung so wie immer. Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diamantschwarzer Geschrieben: 5. Januar 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Januar 2009 Werden wohl die zwei Simmerringe am Getriebe sein... Vergiß na nich ab und zu mal nen Schluck Öl nachzuschütten, is ja nur ein Liter drin.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Phil-e30 Geschrieben: 6. Januar 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 zur Au frage ... wenn keine gültige Au besteht bekommt man auch keinen tüv ... war vor 1 monat in der gesellenprüfung dran ... Zitieren DIE ERFAHRUNG IST EIN STRENGER LEHRMEISTER ...... SIE PRÜFT UNS BEVOR SIE UNS LEHRT Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 6. Januar 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 Teuer wird es evtl. dann, wenn die Ordnungshüter die fehlende aktuelle Plakette mit "Fahrzeug nicht verkehrssicher" gleichsetzen. Wird mit Bußgeld zwischen 80 - 270 Euro "belohnt". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 6. Januar 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 Das man keinen Tüv bekommt wenn keine AU ist weiss ich ABER ich wollte eben wissen ob es neue Verordnung geben soll wenn man zb. seid 3-4 monaten keine AU hat Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 6. Januar 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 Nein, da wure zu 2008 an den Bußgeldern nichts geändert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 6. Januar 2009 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 Na dann haben wir ja noch etwas Zeit AU zu machen Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dirfran Geschrieben: 6. Januar 2009 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 für manche leute ist´s wohl besser wenn sie japaner fahren die haben immer eine gute tüv-statistik.... oder sie fahren mofa solange der führerschein auf probe läuft dirk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 6. Januar 2009 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 Nach der neuen Bußgeldverordnung soll man bei TUV-Überschreitung von 6 Monaten 80 Euronen zahlen und dann noch 4 Punkte bekommen und auch noch 4 Wochen Fahrverbot!?? Mh... naja ich weiss net das ist so ne Strafe die mich persönlich überhaupt net interessiert! Also nehmt mir das net Böse aber wer 6 Monate ohne TÜV rumfährt dem gehört das net anders! Nennt mir mal einen GUTEN Grund den TÜV ein halbes Jahr raus zuschieben? Ich weiss net wenn ich zum TÜV muss dann fahr ich hin und gut... Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Markus ER Geschrieben: 6. Januar 2009 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 ich zieh meinen jetzt um 6 monate vor hab alles was relevant ist grad neu gemacht und das nutz ich jetzt mal aus, muss eh reifen und auspuff eintragen dann gehts in einem .. Zitieren gruß Markus 440 Pferde artgerecht zu bewegen ist was anderes als den Einkaufswagen zu den Kinderüberraschungen zu schieben. Actros MP3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BöhserOnkel Geschrieben: 6. Januar 2009 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 echtma wer 6 monate ohne tüv fährt ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pilly Geschrieben: 6. Januar 2009 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Januar 2009 Ich hab schon über 5 Jahre kein TÜV, wer soll das bloß alles bezahlen .... Und fahren darf ich bestimmt bis an mein Lebensende nicht mehr Zitieren http://www.imgbox.de/users/pilly/sig2.png [Heute 13:59] jannis320iM20: du weisst echt nichts, du nordische weichbirne Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
rmc Geschrieben: 12. Januar 2009 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Januar 2009 Nennt mir mal einen GUTEN Grund den TÜV ein halbes Jahr raus zuschieben? Ich weiss net wenn ich zum TÜV muss dann fahr ich hin und gut... Kurz vor dem fälligen TÜV-Termin geht der Motor kaputt -> damit keine AU -> kein TÜV. Nach 6 Monaten Standzeit und ebenfalls 6 Monaten abgelaufenen TÜV fährt man nun mit dem frisch reparierten Motor ne Runde um den Block, um alles zu testen... ich finds nicht verwerflich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 12. Januar 2009 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Januar 2009 also ich hab letzte woche meinen fahrlehrer dafür in die spur geschickt. ist ja schliesslich sein job. also was den tüv betrifft ist alles so geblieben wie bisher. erst ab 8monate drüber gibts nen point. nix mit fahrverbot und so. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 12. Januar 2009 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Januar 2009 Kurz vor dem fälligen TÜV-Termin geht der Motor kaputt -> damit keine AU -> kein TÜV. Nach 6 Monaten Standzeit und ebenfalls 6 Monaten abgelaufenen TÜV fährt man nun mit dem frisch reparierten Motor ne Runde um den Block, um alles zu testen... ich finds nicht verwerflich.Also da muß ich sagen, entweder willst Du Laafer nicht verstehen oder Du redest Müll. Es sagt sicher kein Mensch was, wenn jemand nach ner längeren Reparatur in deren Zeit der HU-Termin gefallen ist, ne Probefahrt macht. Wenn aber jemand bewußt und täglich rumfährt, obwohl die HU abgelaufen ist und er es sechs Monate nicht für nötig hält, diese machen zu lassen, dan ist da IMHO was faul.Wenn mein Auto in Ordnung ist hab ich kein Problem das schnell mal nache Arbeit oder an nem freien Tag zu erledigen.Wenn ich absichtlich 6 Monate überzieh, dann weiß ich, dass ich eh nicht durchkomm. Wenn ich mich an die letzten HUs erinnere, dann bin ich da bei mehreren Autos und mehrfach hingefahren weil ich am Abend Zeit hatte und teilweise weil da grad das Wetter gepasst hat.Da hab ich am Morgen noch nicht gedacht dass ichs machund ich hab auch vorher am Auto nix angeschaut.Die einzigen "kleinen" Mängel die dabei mal aufgetaucht sind waren welche die ich eh selber nicht hätte sehen können. Sorry, aber wenn ich mir so manche Autos ansehe, wie die ausschauen, dann muß ich ganz ehrlich sagen, dass ich es sogar befürworten würde wenn - wie mal angedacht - das HU Intervall ab nem gewissen Fahrzeugalter auf 1 Jahr verkürzt werden würde, also z.B. nach 3, 5, 7, 9, 11, 12, 13... Jahren.So angegammelt wie manche Karren sind bin ich mir nämlich nicht sicher ob der beginnende Rost der bei der einen HU "nur" ein leichter Mangel ist, noch 2 Jahre hält oder das Auto schon nach einem Jahr verkehrsunsicher macht. GH Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 12. Januar 2009 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Januar 2009 Kurz vor dem fälligen TÜV-Termin geht der Motor kaputt -> damit keine AU -> kein TÜV. Nach 6 Monaten Standzeit und ebenfalls 6 Monaten abgelaufenen TÜV fährt man nun mit dem frisch reparierten Motor ne Runde um den Block, um alles zu testen... ich finds nicht verwerflich. Naja ich weiss ja net aber erstens passiert sowas eher selten und 2. wenn meine Karre kaputt geht und ich den Wagen net schnellst möglich reperiert bekomme, dann melde ich den Ab und lass den net ein halbes Jahr stehen.... Und wenn ich dann testen will nehm ich halt Kurzzeit oder rote Nummern in den Apfel muss ich halt beissen aber ich reperier net ein halbes jahr an einem Zugelassenen Auto und fahr dann damit auch noch rumm also das ist schon sehr an den Haaren herbei gezogen so nach dem Motto "das könte ja evtl. irgendwann, irgendwo vieleicht mal einem passieren" deswegen ist das Gesetz zu streng... Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
320is Horst Geschrieben: 13. Januar 2009 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Januar 2009 Nach der neuen Bußgeldverordnung soll man bei TUV-Überschreitung von 6 Monaten 80 Euronen zahlen und dann noch 4 Punkte bekommen und auch noch 4 Wochen Fahrverbot!?? Mh... naja ich weiss net das ist so ne Strafe die mich persönlich überhaupt net interessiert! Also nehmt mir das net Böse aber wer 6 Monate ohne TÜV rumfährt dem gehört das net anders! Nennt mir mal einen GUTEN Grund den TÜV ein halbes Jahr raus zuschieben? Ich weiss net wenn ich zum TÜV muss dann fahr ich hin und gut...Hallo, was ist, wenn Du mit einem geliehenen Auto unterwegs bist? Schaust Du immer nach ob auch die Radschrauben fest sind? Oder was ist, wenn Du nach langem Auslandsaufenthalt nach Hause willst? GrußHorst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 13. Januar 2009 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Januar 2009 Der Fahrer ist prinzipiell für den ordnungsgemäßen Zustand des von ihm bewegten Fahrzeugs verantwortlich. Es gibt Vorschriften, an die man sich zu halten hat, Punkt.Von daher verstehe ich die TÜV-überziehen-Argumentation als auch die Frage über meinem Beitrag nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
320is Horst Geschrieben: 13. Januar 2009 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Januar 2009 Hallo, es ging nicht um die Frage der Strafe als solche sondern um die Angemessenheit und ein Fahrverbot halte ich, egel wie lange der HU-Termin abgelaufen ist für nicht angemessen. Geldstrafen, auch gestaffelt, sind aber okay. GrußHorst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Micha75 Geschrieben: 13. Januar 2009 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Januar 2009 Ich häng' mich da mal ran... Wie verhält es sich, wenn das Fahrzeug ein Saison-Fahrzeug ist? Z.B. von 04-10 zugelassen, und der Tüv läuft z.B. im Monat 09 oder 10 ab. Gibt es da Konsequenzen, wenn der Tüv erst in der neuen Saison gemacht wird? Wäre doch mal interessant zu wissen...Gruß Micha Zitieren An Ärger festhalten ist wie wenn du ein glühendes Stück Kohle festhälst, mit der Absicht, es nach jemandem zu werfen - derjenige, der sich dabei verbrennt, bist du selbst.(Weisheit von Buddha)http://www.thebigm75.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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