Beliebter Beitrag Limofreak Geschrieben: 15. März Beliebter Beitrag #76 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März am Am 12.1.2024 um 06:56 schrieb Limofreak: Moin Zusammen, ich wurde gestern bei der Zulassungsstelle vorstellig und habe -ohne Angabe irgendwelcher Namen, Kennzeichen, etc- den Fall geschildert. Der Schaltermitarbeiter zog dann seinen Chef zu Rate und kam zum Schluss, dass dieser Fall gesondert behandelt werden muss, und das sämtliche Dokumente - insbesondere der richterliche Beschluss - in Augenschein genommen werden müssen bevor hier eine finale Aussage zu treffen ist. Argumentation war, dass mich der richterliche Beschluss aus Sicht der Zulassungsstelle als rechtmäßigen Eigentümer ausweist. Da bei uns im Landkreis die Zulassungsstelle dreigeteilt ist, habe ich aber evtl. auch noch ein Ass im Ärmel. Es gibt eine Zulassung für die Stadt und 2 Stationen an verschiedenen Orten für den Landkreis. Aus Bequemlichkeit fuhr ich zu der Stelle, die für mich auf dem Nachhauseweg lag, ich darf jedoch auch bei der anderen Zulassen. Die dortige Amtsleitung ist mir persönlich bekannt und diese ziehe ich als Joker aus dem Hut. Deshalb der gestrige Verzicht auf Angaben zur Person. Das Thema der anderweitigen Veräußerung des Fzg. habe ich mit meinem Anwalt durchgesprochen. Der VK kann das Auto auch 10 oder 20x verkaufen, natürlich mit dem Risiko, von allen, die das Fzg. nicht ausgeliefert bekommen, auf Schadenersatz verklagt zu werden. Und es spielt auch keine Rolle, an welchem Datum ein KV abgeschlossen wurde, ausschlaggebend ist, dass alle die "leer" ausgehen, dann ein Anrecht auf Entschädigung aufgrund des Vertragsbruches haben. Ganz ehrlich: Ich habe noch 2 andere e30, hätte dieses Auto aber gerne. kurzes Update für die, die es interessiert: Mein Fall mit der Fahrzeugherausgabe ist mittlerweile beim zuständigen Gericht. Aufgrund des laufenden Verfahrens will ich hier jedoch nicht weiter ins Detail gehen. Wenn es mehr zu erzählen gibt, werde ich bei Interesse gerne ausführlicher darüber berichten. Zitieren Aktueller Fuhrpark: Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Limofreak Geschrieben: 2. April #77 Meldung Teilen Geschrieben: 2. April Nächstes (Kurz-) Update: Morgen Termin mit meinem Anwalt. Das Urteil wurde mir letzte Woche zugestellt. Ich habe in allen Punkten Recht bekommen, sprich: Herausgabe des Autos und der dazugehörigen Unterlagen ist gerichtlich angeordnet. Aber Recht haben und Recht bekommen... Ich bin gespannt auf morgen und werde berichten. PS: Das Auto steht nach wie vor unbewegt in der vom Verkäufer angemieteten Tiefgarage. Zitieren Aktueller Fuhrpark: Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Limofreak Geschrieben: 8. April #78 Meldung Teilen Geschrieben: 8. April Nachdem die vergangene Woche bei mir ein wenig turbolent war, hab ich mich nicht mehr zurückgemeldet... Ich schrieb ja, dass das Urteil (wie erwartet) zu meinen Gunsten ausfiel, eine Verhandlung gab es jedoch nicht, weil die Gegenseite einfach NICHTS gemacht hat. Ergo: es handelt sich um ein Versäumnisurteil. Jetzt ist es ja so, dass das Fzg. nicht bei dem Verkäufer zuhause steht und ich meinen Anwalt gebeten habe, beim bestellen des Gerichtsvollziehers darauf zu bestehen, dass dieser sich mit mir in Verbindung setzt, bevor er tätig wird. Dies hat mehre Gründe: ich kenne den Standort des Fzg, ich kenne die Schichtzeiten des Verkäufers, der Anwalt und der Gerichtsvollzieher wissen nicht, wo das Auto steht und wohin es gebracht werden soll, usw... Mein Anwalt wirkte leider hier wenig interessiert, worauf ich mir dachte, dieses nun selbst in die Hand zu nehmen. Den Kontakt des zuständigen Gerichtsvollziehers herauszufinden war nicht schwer und dieser war überaus glücklich, im Vorfeld diese Themen mit mir zu besprechen. Durch diese Art und Weise der Absprache war sich der GV sicher, wir können eine Menge Zeit sparen und unnötige Wege (für ihn) und Kosten (für mich) sparen. Hoffen wir also mal, dass nun alles läuft. Das Auto steht immer noch, wo es die letzten 4 Jahre steht. Aber ich habe mit dem Vermieter des Stellplatzes gesprochen, ich darf jederzeit in die Tiefgarage des Mietshauses, in der das Auto steht. Der Vermieter des Stellplatzes ist damit einverstanden. Leider ist vom Gericht noch keine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils übersandt worden, deshalb wurde der GV noch nicht offiziell beauftragt. Hier muss ich wohl noch 1-3 Wochen Geduld haben... Zitieren Aktueller Fuhrpark: Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Limofreak Geschrieben: 11. April #79 Meldung Teilen Geschrieben: 11. April Nächstes (kleines) Update: Ich habe heute den Verkäufer meines e30 aufgesucht. Ich schlug ihm vor, nachdem die ganze Aktion für ihn ja so lief, wie er es sich gewünscht hat, ihm zumindest die Kosten für den Gerichtsvollzieher zu ersparen, in dem er mir die Schlüssel und Unterlagen aushändigen würde. Er fragte, ob ich ihm den Empfang quittieren würde. Ich sagte zu und gewährte ihm auch das mitbringen eines Zeugen, so sei er doppelt abgesichert. Die Kosten und Umstände, die bisher aufgelaufen sind, müsse er zwar dennoch tragen, jedoch käme er um die Kosten des Gerichtsvollziehers. Hierfür setzte ich ihm eine 24 Std. Frist um sich zu entscheiden, ansonsten geht alles seinen Gang. Ich persönlich glaube zwar nicht, dass er darauf eingeht, dennoch war es ein Versuch, schneller an das Auto zu kommen. Das Gespräch fand natürlich in der Öffentlichkeit statt, nichts davon geschah schriftlich oder via Whatsapp, etc. Preisfrage: Das vollstreckbare Urteil ist noch nicht da, jedoch von meinem Anwalt beim LG beantragt. Kann ich mit Kaufvertrag und dem Urteil bereits zur Zulassungsstelle und den verschwundenen KFZ Brief (ZB II) aufbieten lassen? Zitieren Aktueller Fuhrpark: Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 11. April #80 Meldung Teilen Geschrieben: 11. April am vor 15 Minuten schrieb Limofreak: Preisfrage: Das vollstreckbare Urteil ist noch nicht da, jedoch von meinem Anwalt beim LG beantragt. Kann ich mit Kaufvertrag und dem Urteil bereits zur Zulassungsstelle und den verschwundenen KFZ Brief (ZB II) aufbieten lassen? Die Zulassungsstelle wird Dich wieder wegschicken, denn alleine ein vollstreckbares Urteil hat Rechtskraft - eine bloße Abschrift reicht nicht, da hier noch Einspruch eingelegt werden kann. Musst Dich wohl noch etwas gedulden... Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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