Scheineiliger Geschrieben: 15. Dezember 2020 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Dezember 2020 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:Behörden dürfen die Einsicht der sogenannten Rohmessdaten von Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung nicht mehr verweigern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mahathma Geschrieben: 15. Dezember 2020 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Dezember 2020 Tja, was soll man damit anfangen? Wenn ich das 70km/h-Schild "verpennt" habe und mit 77km/h geblitzt werde... Eigentlich für immer den Lappen abgeben sollte, weil ich mit 80km/h durch eine Ortschaft gebrettert bin... Es ändert ja nix daran, dass man manchmal nicht aufgepasst hat und jetzt ein Ticket mit 15-30€ an der Backe hat und es aber auch Typen gibt, die mit "Ansage" sich über alles hinwegsetzten. Über die eigene Blödheit ärgert man sich, aber andererseits sollten so manche Typen besser zukünftig zu Fuß gehen statt mit dem Leben anderer zu spielen. Das Urteil ändert doch im Grundsatz daran gar nix. Zitieren Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein... Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 24. Dezember 2020 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Dezember 2020 Für bei 30 vor Kurven noch Bremser ändert sich scheinbar natürlich nichts. Selbstgerechte "mit den Fingern auf andere zeiger" sind nachher aber die ersten die plötzlich ganz anderes darüber denken wenn ihnen etwas vorgeworfen wurde von den sie meinen das es nicht der Realität entspricht. ....und wenn ein normaler Verkehrsteilnehmer das 70 Schild "verpennt" ist er in der Regel mit 100 dabei. Der, der da mit 77 durch fährt, war schon vorher mit dem Thema Autofahren komplett überfordert und hatte sich damit für den Erwerb eines (um bei unserer Marke zu bleiben) 2er...Tourer (oder hier in der Gegend für ein "MOL" Kennzeichen) qualifziert. Für alle anderen ist es eine Option die, offenbar entgegen dem was der Rechtsstaat einem schon immer zugestanden hat, gerne verweigert wurde.Es geht hier schlicht um evtl. nicht rechtmäßig erstellte Tickets und nicht um einen Freifahrtschein. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mahathma Geschrieben: 24. Dezember 2020 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Dezember 2020 (bearbeitet) Ja mit den 77km/h meinte ich auch eher die Situation, dass man ja das Gas losgelassen hat und etwas langsamer rollt. Nur gebremst hat man nicht und letztendlich wäre man nur 1km/h langsamer gewesen... Aber was anders:An einer Kreuzung, die ich sehr oft passiere hat es heute sehr übel gekracht. 3-4 Autos demoliert, eines bis zur Unkenntlichkeit, vier Krankenwagen, Polizei und zwei Ortsfeuerwehren. Nicht schön.Genau hier wurde vor nicht all zu langer Zeit "70" eingeführt und das ist die Stelle, an der sehr oft geblitzt wird. Es lohnt sich da anscheinend. War auch schon dabei Aaaber mittlerweile schaue ich an dieser Stelle auch eher auf den Tacho statt das Geschehen an der Kreuzung zu beobachten. Ein Hinweis auf die gefährliche Einmündung, statt dem 70er Schild würde mM der Situation wesentlich gerechter werden, da man die Aufmerksamkeit auf das wirklich wesentliche lenken würde.77, 87, 100 oder 70,0km/h verhindern da keinen Unfall. Höhere Aufmerksamkeit sicherlich schon. Bearbeitet: 24. Dezember 2020 von Mahathma Zitieren Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein... Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Regensburger* Geschrieben: 25. Dezember 2020 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Dezember 2020 Was aber wenn nun diese Rohmessdaten der Behörde gar nicht vorliegen. Der Hersteller einer Messanlage stellt genau diese Daten gar nicht zur Auswertung zur Verfügung, da seine Messanlage der PTB bewiesen hat, dass es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Im Rahmen der Eichung der Anlage wird diese turnusgemäß überprüft und fertig. Tja was nun... Zurück auf Los? Auf E30 Service übertragen wäre das für mich nun so als müsste die Werkstatt nachweisen können ob wirklich ein Ventilspiel mit Wert x eingestellt wurde obwohl der Motor nachweislich perfekt läuft. Wer würde sowas schon wollen? Doch wohl nur Menschen bei denen eh nur noch ein Facepalm hilft... Zitieren Wer lang sudert wiad ned budert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: 27. Dezember 2020 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Dezember 2020 Der Punkt ist, das es bei diversen Fest- Geräten fehlerhafte Serien gibt, die auf LED-Scheinwerfer oder falsche Standorte mit nicht unerheblichen Mess-ungenauigkeiten reagieren. Andererseits, falls der verschärfte Bußgeldkatalog wieder in Kraft gesetzt werden würde, könnten viele schnell im Fahrverbot liegen, wenn dann noch unfaire Messungen dazukommen....Ganz abgesehen von den freundlichen immer zu schnell fahrenden.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SurfmitGecko Geschrieben: 7. Januar 2021 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2021 Also. mir wurde das damals als ich meinen Auditor gemacht habe mal so erklärt. Für ein jedes Messgerät bedarf es in regelmäßigen Abständen eine Eichung (Nivelierung usw.) das ist für den Ordnungsmäßigen Gebrauch vorgeschrieben. Ist das nicht der Fall (Eichdatum überschritten) ist das Ergebnis somit nicht mehr verwendbar (unabhängig des Messwertes). Da ja bei uns relativ viel geblitz (gemessen) wird, und diese Geräte zum Teil ununterbrochen im Einsatz sind, ist es oft der Fall, das eben diese Geräte kein gültiges Prüfprotokoll mehr haben. Ergo hat ein jeder das Recht, mitunter das Prüfprotokoll des Blitzers anzufragen und Einspruch zu erheben bis dieses vorliegt. Ich kann mitunter aus dem Bekanntenkreis berichten (der hat das so gemacht wie ich es ihm gesagt habe), das die Anzeige zurückgezogen wurde, da das Prüfprotokoll seit 2 Jahren abgelaufen war. Zitieren T = Total Ü = Überflüssiger V = Verein Suche : Borbet A bzw.B in 9 J x16 oder BBS RS Sitzabdeckung hinten für Sportsitze (Cabrio) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Höbber Geschrieben: 7. Januar 2021 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Januar 2021 Das kann man noch toppen. Muss nur fragen, ob das akkreditiert kalibriert wurde. Sonst ist das nicht richtig rückführbar und damit ja irgendwas... Also ungültig. Und nein, ich kenne kein Dakks akkreditiertes Institut, das für Geschwindigkeit akkreditiert wäre. Damit sind die Blitzer eigentlich alle nicht sauber. Zitieren Suche Piezo Dieselinjektor von Bosch, Zustand egal, gerne auch defekt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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