tommy11 Geschrieben: 9. Juli 2019 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2019 Ein Kumpel erzählte mir gerade, dass er gestern von der Polizei angehalten wurde, weil sein Abstand zum vorausfahrenden Auto angeblich nicht groß genug war. Das Lustige daran ist, dass der Polizist das wohl mit seinem bloßem Auge festgestellt hat ohne Messgerät o.Ä.!Ich dachte ich falle vom Glauben ab, sowas ist doch in keinster Weise rechtskräftig, oder etwa doch? Kennt ihr ähnliche Fälle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW_forlife Geschrieben: 9. Juli 2019 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2019 Sowas habe ich tatsächlich noch nie gehört, also habe ich grad mal gegoogelt. Folgendes steht dazu im Internet : "Grundsätzlich haben Polizisten auch die Möglichkeit, den Sicherheitsabstand ohne technische Hilfsmittel, sondern einfach per Augenmaß zu bestimmen. Diese Art der Abstandsmessung ohne Sensor, Kameras & Co. ist jedoch äußerst ungenau, weshalb sie nur sehr selten durchgeführt wird." ( https://bussgeldcheck.bild.de/c/abstandsmessung/ )Ich denke eine Messung per Augenmaß ist auf jeden Fall am ehesten anfechtbar, falls dein Freund das in Erwägung ziehen sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rara666 Geschrieben: 9. Juli 2019 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2019 Falls die ein Foto haben wo man auch eine Mittellinie erkennt, hat er unter Umständen schlechte Karten. Die weißen Linien und die Zwischenräume sind genormt und daraus lässt sich dann der Abstand errechnen. Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 9. Juli 2019 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Juli 2019 Was ist denn überhaupt passiert? Bekommt er ein Bußgeld oder wurde er nur von den Polizisten darauf angesprochen, doch bitte zukünftig anders zu fahren. Für letzteres braucht die Polizei keine Beweismittel und das kommt auch noch manchmal, wenn auch selten, vor. Da wir aber die Verkehrspolizei fast nur noch als Knöllchenverteiler erleben, glaubt man es kaum, dass es auch nur für eine mündliche Ermahnung gewesen sein könnte, weswegen man angehalten wurde … Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 10. Juli 2019 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Juli 2019 Oder war es in Österreich? Da ist es nämlich durchaus immer noch absolut rechtens, sogar Geschwindigkeitsübertretungen aus der Erfahrung heraus "mit geschultem Auge" festgestellt werden dürfen: Klick Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eckard Geschrieben: 11. Juli 2019 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juli 2019 Oder war es in Österreich? Da ist es nämlich durchaus immer noch absolut rechtens, sogar Geschwindigkeitsübertretungen aus der Erfahrung heraus "mit geschultem Auge" festgestellt werden dürfen: Klick Stimmt!Hab die Erfahrung selbst auch schon machen dürfen......."Anonymverfügung" nennt sich dann der Strafbescheid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Simon_77 Geschrieben: 11. Juli 2019 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juli 2019 ja, ist korrekt. ist mir auch bekannt. muss aber "maßgeblich" sein.. also nicht so "grad knapp an der Toleranz".. da war schon die Stoßstange im Kofferraum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.