Zum Inhalt springen

Schnäppchen!


Just_Levitate
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Das machen Händler mit Absicht, damit niemand kauft, weil sie keinen Lagerbestand haben. Somit müssen sie die Anzeige/Auktion nicht löschen, sondern nur wieder einen normalen Preis eingeben, wenn sie wieder Lagerbstand haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das gleiche Vorgehen hab' ich auch schon gesehen, wenn so ein "ein-Mann-Betrieb" Urlaub macht.

 

Liegt ja eigentlich an Ih-Bäh die Möglichkeit "z.Z. Ausverkauft, bitte in ein paar Tagen..." oder "Urlaub bis zum..." bei den Anzeigen zu ermöglichen...

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, DANN hast Du natürlich einen gültigen Kaufvertrag und musst die Kohle berappen! :-D

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wäre das dann nicht Wucher? 

Über 500 Euro für Artikel im Wert von ca. 10 Euro steht ja in keinem Verhältnis.

"In Deutschland ist Wucher in § 138 Abs. 2 BGB geregelt. Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,

durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Es handelt sich also um eine rechtshindernde Einwendung, das Rechtsgeschäft muss nach Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden. Nichtig ist auch das dingliche Erfüllungsgeschäft, weil das Gesetz nicht nur das Versprechen, sondern auch das Gewähren erwähnt. Allerdings bleibt das Erfüllungsgeschäft des Wucherers selbst wirksam. (siehe Wortlaut „... oder gewähren lässt“).

Die engen gesetzlichen Grenzen des Wuchers werden dadurch überbrückt, dass bei wucherähnlichen Rechtsgeschäften stattdessen § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit) mit gleicher Rechtsfolge eingreift."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wucher

Kann gerade nicht wirklich einschätzen, ob das Gesetz hier greifen würde.


Bearbeitet: von BulldozerNick
post-21528-0-12697000-1429097032.jpg

 

FREUDE HÖRT NIE AUF

Instagram: calypsorotmetallic

 

IMG_20201123_162131__66161.png

 

Erledigt! Vielen Dank an *Thomas*

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube das greift nicht. In diesem Fall geht man einen Kaufvertrag ein und bestätigt ja mit dem Button „jetzt kaufen“. Man könnte spekulieren, dass der Käufer mehr als genug Möglichkeiten hatte über sein handeln nachzudenken. Nichts desto trotz hat man bei einem gewerblichen Verkäufer als Privatperson 14 tägiges uneingeschränktes Rückgaberecht 😉

325ES 💪

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte es so verstanden, dass der Händler damit in der Übersicht weiterhin ganz oben bleibt.

Preis hoch, wenn man nicht liefern kann, Preis runter, wenn das Teil vorrätig ist.

Neu-Einstellen würde bedeuten, man landet in der Übersicht ganz hinten, daher dieser Blödsinn ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie wärs denn malmit verkäufer fragen

 

"

Hallo,

Leider ist dieser Artikel im Moment ausverkauft.
Sobald der Preis reduziert wurde, können Sie den Artikel wieder kaufen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,"
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

wie wärs denn malmit verkäufer fragen

 

Viel zu kompliziert. Da ist es einfacher im Forum nachzufragen. :freak:

 

 

Nicht quatschen. Machen! :heuldoch:

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...