noexite Geschrieben: 4. April 2016 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2016 Ich habe mir einen E30 Bj. 1992 zugelegt der in den letzten 7 Jahren stillgelegt in einem Schuppen stand. Jetzt habe ich gehört das ich nach 7 Jahren nicht einfach so zum TÜV fahren kann, sondern eine sogenannte Vollabnahme benötige. Was bedeutet das für mich? Wie aufwändig ist das und was kostet es? Wird auch das Verdeck überprüft und alles ganz genau untersucht? Kann mir eines Sagen wie ich das eventuell umgehen kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 4. April 2016 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2016 (bearbeitet) Das ist nicht mehr als ein bissl intensiverer TÜV. Halt die üblichen Standschäden beseitigen und hin zum Prüfer.Kostet unwesentlich mehr, bei Nachprüfung schon etwas mehr.Sollte aber mit max. 200 erledigt sein.Was willste da umgehen?Karre fit, Plakette.Anderenfalls nachbessern. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk 2 Bearbeitet: 4. April 2016 von touringDani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 4. April 2016 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2016 fahr zum TÜV (oder entsprechende andere Institution) und lass dich überraschen.Mit deutschen Papieren ist das nichts anderes als eine HU. Wie Dani schon sagte, wird halt genauer hingesehen (z.B. Standschäden/Rost etc.), weil ja 3 x in der Vergangenheit keine HU gemacht wurde.Alles andere wäre illegal!Wird was gefunden, muss halt nachgebessert werden. Also auch nix anderes, wie es jedem anderen auch passieren kann.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 4. April 2016 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2016 ...Vollabnahme ist Blödsinn, vorausgesetzt du hast die Papiere noch vollständig (Brief+Schein bzw. Teil1+2). Bevor sich jetzt die ganzen "gelesen gebildeten" melden, ich habe mich erkundigt weil mir das demnächst mit einem seit ´97 abgemeldetem Fahrzeug bevorsteht.Übrigens völlig uncool so richtig mit sprechen in den Hörer und zusätzlich noch mit sprechen ins Ohr von meinem Lieblingsprüfer. Sollten die Papiere nicht vollständig vorhanden sein, kann der Aufwand größer und die Prozedur eine andere sein. Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bpfi Geschrieben: 4. April 2016 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2016 Hallo, frag erst mal bei der Zulassungsstelle nach ob die Daten beim KBA noch gespeichert sind. Dann reicht ein normaler TÜV. Den Tip hat mir ein Prüfer gegeben. Funktionierte so bei einem 12 Jahre abgemeldeten Fahrzeug.Tschüß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
noexite Geschrieben: 1. Juni 2016 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juni 2016 Habe inzwischen mit einem Sachverständigen / TÜV Prüfer gesprochen. Er war erstaunt das sich das Thema immer noch so hartnäckig im Netz hält. Es gibt keine Vollabnahme mehr ! Es wird auch nach 7 Jahren oder länger nur eine reine TÜV und AU benötigt mehr nicht.Jetzt muss ich nur sehen wie ich mit den Wagen dort hin komme. Abschleppen ist verboten und Tageszulassung finde ich einfach unverschämt teuer und möchte es daher nicht. Ich kenne aber auch keinen der einen Anhänger hat und mein Auto dort hinbringt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast E30LDK Geschrieben: 1. Juni 2016 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juni 2016 Das stimmt. Vollabnahme wird nur noch fällig wenn man z.B. keinerlei Papiere mehr für das Fahrzeug hat und diese neu erstellt werden müssen.Tipp: Man darf sich für solche Fälle seine Wunschkennzeichen prägen lassen und dann innerhalb seines Landkreises damit (ohne Stempel und Zulassung) zum TÜV fahren, zwecks HU, sofern man das vorher mit der Versicherung abgesprochen hat bei der man den Wagen versichern will. Einfach mal googeln, werde ich auch demnächst so machen, damit spart man sich insbesondere die teuren 5-tages Kennzeichen. Diesen Trick habe ich allerdings auch erst von einem TÜV prüfer erfahren, im Netz steht aber mehr info dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Leutnant_Powell Geschrieben: 1. Juni 2016 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juni 2016 (bearbeitet) die 5 Tages Kennzeichen machen ja auch keinen großen Sinn mehr......man brauch ja neuderdings TÜV dafür Bearbeitet: 1. Juni 2016 von Leutnant_Powell Zitieren mfg Dominik Biete: Reifenmontage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 1. Juni 2016 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juni 2016 dann innerhalb seines Landkreises damit Du darfst auch in den Nachbarlandkreis. Man sollte auf alle Fälle eine Versicherungsbestätigung für diese Fahrten haben (meine (HUK) hat mir die nach Anruf zugesendet) und auf jeden Fall wird ein fester Termin beim Prüfer empfohlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bpfi Geschrieben: 1. Juni 2016 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juni 2016 Hallo, die Sache mit Wunschkennzeichen ist mir echt neu. Das muß ich erst überprüfen. Es kann in dieser Bananenrepubik aber auch landkreisabhängig unterschiedlich sein. Aber Kurzzeitkennzeichen geht immer. Für Überführung eines Autos braucht man TÜV, wenn keiner drauf ist darf man damit nur zum TÜV fahren. Das kostet auch nicht sooooo viel, die Schilder sind billiger, so um die 11 Euro. Und dann noch die Gebühr beim LRA. Die Versicherung kostet nichts, wenn man innerhalb 4 Wochen das Auto bei der Gesellschaft versichert von der man die Bestätigung für das Kurzzeitkennzeíchen geholt hat.Tschüß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Chris B6 3-5 Geschrieben: 2. Juni 2016 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juni 2016 Auch ein eigener Anhänger schützt vor Ärger nicht! Ich hatte Anfang der Woche einen Termin für die Vorführung eines abgemeldeten Autos beim TÜV-Süd. Als ich mit dem Hänger auf den Hof kam, wurde mir relativ "freundlich" klar gemacht dass ich an diesem Tage keinen Tüv bekomme. Der Prüfer würd kein abgemeldetes Auto auf seinem Hof dulden. KEIN WITZ!!! Ich bin dann zur KÜS zwei Straßen weiter und habe den TÜV ohne Mängel bekommen. Zitieren http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img5957orqht74fk1.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 2. Juni 2016 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juni 2016 Die werden immer wunderlicher.Ich kann auf stillgelegte oder abgemeldete Fahrzeuge Tüv machen lassen, wenn mir danach ist.Wär zwar sinnlos, aber meine Sache. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Projekt X 1/4 Geschrieben: 2. Juni 2016 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juni 2016 Wieso sinnlos? Wenn Du den Wagen dann ein paar Tage später anmelden willst, haste das schon hinter dir. Gruß, Erik. Zitieren Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Janosch Geschrieben: 2. Juni 2016 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Juni 2016 Hallo,so hatte ich es letztes Jahr auch gemacht. Erst TÜV, dann mit allen Unterlagen zur Zulassungsstelle.Nummernschilder machen lassen, angeschraubt und losgefahren. GrußJan Zitieren Das Leben ist wie ein Spiel, mal verliert man und mal gewinnen die anderen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 3. Juni 2016 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2016 Wieso sinnlos? Wenn Du den Wagen dann ein paar Tage später anmelden willst, haste das schon hinter dir. Gruß, Erik.Ich meinte den Fall des Nichtanmeldens... Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Projekt X 1/4 Geschrieben: 4. Juni 2016 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2016 Ach so. Dann haste Recht.Gruß, Erik. Zitieren Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 5. Juni 2016 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2016 @ChrisWas hat der TÜV Prüfer denn gedacht wie du TÜV bekommst, weil ohne TÜV auch keine Anmeldung. Die werden auch immer wunderlicher. Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MCS Geschrieben: 7. Juni 2016 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Juni 2016 Grundlage ist § 10 Abs. 4 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)" § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen ...(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Zitieren Grüße, MCS OO==[][]==OO Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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