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Vollabnahme nach 7 Jahren Stilllegung


noexite
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Ich habe mir einen E30 Bj. 1992 zugelegt der in den letzten 7 Jahren stillgelegt in einem Schuppen stand. Jetzt habe ich gehört das ich nach 7 Jahren nicht einfach so zum TÜV fahren kann, sondern eine sogenannte Vollabnahme benötige. Was bedeutet das für mich? Wie aufwändig ist das und was kostet es? Wird auch das Verdeck überprüft und alles ganz genau untersucht? Kann mir eines Sagen wie ich das eventuell umgehen kann?

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Das ist nicht mehr als ein bissl intensiverer TÜV.

Halt die üblichen Standschäden beseitigen und hin zum Prüfer.

Kostet unwesentlich mehr, bei Nachprüfung schon etwas mehr.

Sollte aber mit max. 200 erledigt sein.

Was willste da umgehen?

Karre fit, Plakette.

Anderenfalls nachbessern.

 

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Bearbeitet: von touringDani
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fahr zum TÜV (oder entsprechende andere Institution) und lass dich überraschen.

Mit deutschen Papieren ist das nichts anderes als eine HU. Wie Dani schon sagte, wird halt genauer hingesehen (z.B. Standschäden/Rost etc.), weil ja 3 x in der Vergangenheit keine HU gemacht wurde.

Alles andere wäre illegal!

Wird was gefunden, muss halt nachgebessert werden. Also auch nix anderes, wie es jedem anderen auch passieren kann.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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...Vollabnahme ist Blödsinn, vorausgesetzt du hast die Papiere noch vollständig (Brief+Schein bzw. Teil1+2).

 

Bevor sich jetzt die ganzen "gelesen gebildeten" melden, ich habe mich erkundigt weil mir das demnächst mit einem seit ´97 abgemeldetem Fahrzeug bevorsteht.

Übrigens völlig uncool so richtig mit sprechen in den Hörer und zusätzlich noch mit sprechen ins Ohr von meinem Lieblingsprüfer.

 

Sollten die Papiere nicht vollständig vorhanden sein, kann der Aufwand größer und die Prozedur eine andere sein.

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Hallo,

 

frag erst mal bei der Zulassungsstelle nach ob die Daten beim KBA noch gespeichert sind. Dann reicht ein normaler TÜV. Den Tip hat mir ein Prüfer gegeben. Funktionierte so bei einem 12 Jahre abgemeldeten Fahrzeug.

Tschüß,

 

Bernd

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  • 1 Monat später...

Habe inzwischen mit einem Sachverständigen / TÜV Prüfer gesprochen. Er war erstaunt das sich das Thema immer noch so hartnäckig im Netz hält. Es gibt keine Vollabnahme mehr ! Es wird auch nach 7 Jahren oder länger nur eine reine TÜV und AU benötigt mehr nicht.

Jetzt muss ich nur sehen wie ich mit den Wagen dort hin komme. Abschleppen ist verboten und Tageszulassung finde ich einfach unverschämt teuer und möchte es daher nicht. Ich kenne aber auch keinen der einen Anhänger hat und mein Auto dort hinbringt.

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Das stimmt. Vollabnahme wird nur noch fällig wenn man z.B. keinerlei Papiere mehr für das Fahrzeug hat und diese neu erstellt werden müssen.

Tipp: Man darf sich für solche Fälle seine Wunschkennzeichen prägen lassen und dann innerhalb seines Landkreises damit (ohne Stempel und Zulassung) zum TÜV fahren, zwecks HU, sofern man das vorher mit der Versicherung abgesprochen hat bei der man den Wagen versichern will. Einfach mal googeln, werde ich auch demnächst so machen, damit spart man sich insbesondere die teuren 5-tages Kennzeichen. Diesen Trick habe ich allerdings auch erst von einem TÜV prüfer erfahren, im Netz steht aber mehr info dazu.

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die 5 Tages Kennzeichen machen ja auch keinen großen Sinn mehr......man brauch ja neuderdings TÜV dafür


Bearbeitet: von Leutnant_Powell

mfg
Dominik

Biete: Reifenmontage 

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dann innerhalb seines Landkreises damit

Du darfst auch in den Nachbarlandkreis. Man sollte auf alle Fälle eine Versicherungsbestätigung für diese Fahrten haben (meine (HUK) hat mir die nach Anruf zugesendet) und auf jeden Fall wird ein fester Termin beim Prüfer empfohlen.

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Hallo,

 

die Sache mit Wunschkennzeichen ist mir echt neu. Das muß ich erst überprüfen. Es kann in dieser Bananenrepubik aber auch landkreisabhängig unterschiedlich sein. Aber Kurzzeitkennzeichen geht immer. Für Überführung eines Autos braucht man TÜV, wenn keiner drauf ist darf man damit nur zum TÜV fahren. Das kostet auch nicht sooooo viel, die Schilder sind billiger, so um die 11 Euro. Und dann noch die Gebühr beim LRA. Die Versicherung kostet nichts, wenn man innerhalb 4 Wochen das Auto bei der Gesellschaft versichert von der man die Bestätigung für das Kurzzeitkennzeíchen geholt hat.

Tschüß,

 

Bernd

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Auch ein eigener Anhänger schützt vor Ärger nicht!

 

Ich hatte Anfang der Woche einen Termin für die Vorführung eines abgemeldeten Autos beim TÜV-Süd. Als ich mit dem Hänger auf den Hof kam, wurde mir relativ "freundlich" klar gemacht dass ich an diesem Tage keinen Tüv bekomme. Der Prüfer würd kein abgemeldetes Auto auf seinem Hof dulden. KEIN WITZ!!!

 

Ich bin dann zur KÜS zwei Straßen weiter und habe den TÜV ohne Mängel bekommen. :-)

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img5957orqht74fk1.jpg

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Die werden immer wunderlicher.

Ich kann auf stillgelegte oder abgemeldete Fahrzeuge Tüv machen lassen, wenn mir danach ist.

Wär zwar sinnlos, aber meine Sache.

 

 

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Wieso sinnlos? Wenn Du den Wagen dann ein paar Tage später anmelden willst, haste das schon hinter dir.

 

Gruß, Erik.

Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er):drive:.

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Hallo,

so hatte ich es letztes Jahr auch gemacht.

 

Erst TÜV, dann mit allen Unterlagen zur Zulassungsstelle.

Nummernschilder machen lassen, angeschraubt und losgefahren.

 

Gruß

Jan

 

Das Leben ist wie ein Spiel,

mal verliert man

und mal gewinnen die anderen!

 

 

 

 

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Wieso sinnlos? Wenn Du den Wagen dann ein paar Tage später anmelden willst, haste das schon hinter dir.

 

Gruß, Erik.

Ich meinte den Fall des Nichtanmeldens...

 

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Ach so. Dann haste Recht.

Gruß, Erik.

Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall, bei einer Rallye im Harz, Ende der 60er):drive:.

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@Chris

Was hat der TÜV Prüfer denn gedacht wie du TÜV bekommst, weil ohne TÜV auch keine Anmeldung. Die werden auch immer wunderlicher.

Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe.

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Grundlage ist § 10 Abs. 4 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)"

 

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
...
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Grüße, MCS

OO==[][]==OO

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