bastelbert Geschrieben: 9. Januar 2014 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2014 Schwachfug. Wenn du einen originalen 83er hättest, würde der selbstverständlich H bekommen. Die Typen sollen dir mal zeigen wo sie die häufigen 83 finden. Flügeltürmercedes sind da sicher häufiger, also kein Kulturgut. ... mi´m VR6 bekommst du natürlich kein "H". Den Motor gab es weder in der Kiste, noch zu der Zeit. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 9. Januar 2014 Autor #27 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2014 Sie sind wohl von ihren vorgesetzen angehalten, nur richtig guten das H zu geben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Plymouth Cuda Geschrieben: 9. Januar 2014 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2014 Aber Laut Reglement bekommt jedes auto das mindestens 30 ist ein h wenn es im erhaltenswertenden zustand ist Zitieren http://www.world-of-smilies.com/wos_auto/BMW%20e30%20Cabrio.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 9. Januar 2014 Autor #29 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2014 Und beim Zustand gibt es wohl Spielraum... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Thesidt Geschrieben: 9. Januar 2014 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2014 Beim h gibt es überall spielraum. Auch bei eintragungen und motor umbauten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 9. Januar 2014 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2014 Wenn die Kiste original und mindestens Zustand 3 ist, darf er "H" und gut. Der Ermessensspielraum ist immer dann möglich/nötig, wenn das Gerät vom "Sollzustand" abweicht. ...klar wird bei einem 50 Jahre alten raren/besonderen/historisch interessanteren Kasten sicher auch eher über Mängel oder Originalitätsabweichungen hinweg gesehen und der Ermessensspielraum bemüht.Einen 83er 323i im D&W Style wird sicher anders betrachtet, als ein 02 mit zeitgenössischen angnieteten Verbreiterungen, offenen Doppelwebern und Windsplits. .... stehen beide aber original und in entsprechendem Zustand da, gibt´s bei beiden keine Diskussion. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bamowe Geschrieben: 9. Januar 2014 #32 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2014 Das Thema hatten wir doch vor kurzem erst in einem anderen Thread. Forensuche? "08 März, 2012 Aufklärung zum Oldtimerkennzeichen, denn seit November gelten neue Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern und damit für das H-Kennzeichen neue Voraussetzungen. Alle wichtigen Änderungen im Überblick: TÜV SÜD berät: Das fünfstufige Bewertungssystem fällt weg – nun gilt: ein guter Erhaltungszustand reicht für den positiven Bescheid aus. Verschärft wurden die Regeln zum Motor: Der Antriebhttp://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png muss zukünftig aus derselben Baureihe kommen. Gleich geblieben sind die Vorgaben zu Identität, Bremsen, Getriebe und Lenkung. Die neuenhttp://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png Regeln sind auch TÜV SÜD-Thema bei der Oldtimer-Messe Retro Classics, die vom 22. bis 25. März in Stuttgart stattfindet. Vorab ein Überblick. Mindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder zeitgenössisches Interieurhttp://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png – die meisten Kriterien sind nach der Novelle der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gleich geblieben. Ein Blick in die Oldtimer-Foren zeigt jedoch: Die neuen Regeln sorgen in manchen Punkten eher für Verwirrung als für Aufklärung. Dazu Matthias Gerst, Oldtimer-Experte von TÜV SÜD: „Grundsätzlich bieten die Richtlinien weiterhin eine gute Arbeitsgrundlage für die Sachverständigen bei der Oldtimer-Bewertung. Für Diskussionen sorgt beispielsweise der Wegfall der fünfstufigen Bewertung. Genau informieren können sich Oldtimerfans bei unseren Sachverständigen in den TÜV SÜD Service-Centern.“ Seit November gilt: Oldtimer werden für die H-Zulassung nicht mehr in makellosen, guten, gebrauchten, verbrauchten oder restaurationsbedürftigen Zustand eingestuft, sondern es gibt nur noch eine einheitliche Zugangsschwelle: guter Pflege- und Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung. Nach Ansicht des TÜV SÜD-Experten ist in diesem Punkt das Bewerten aber nur auf den ersten Blick einfacher geworden. „Guter Erhaltungszustand – das kann man durchaus als Note zwei (gut) der alten Regel auslegen. So gesehen ist die neuehttp://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png Vorgabe sogar strenger. Denn bei der alten Richtlinie hat schon die Note drei, also gebrauchter Zustand, für das H-Kennzeichen ausgereicht. Wegen solcher Unschärfen erstellen wir aktuell einen neuen Leitfaden für unsere Sachverständigen, der für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen soll. Auf beiden Seiten – also auch beim Kunden“, so Gerst. „Auf jeden Fall ist es weiterhin sinnvoll, sich mit einem Gutachter im Vorfeld der H-Zulassung zu verständigen.“ Diskussionsstoff liefern die neuen Vorgaben zudem rund um nicht zeitgenössische Umbauten: Denn der Umbau selbst muss nun 30 Jahre alt oder wie bisher in den ersten zehn Jahren durchgeführt worden sein. Daraus ergibt sich, dass Besitzer eines Oldtimers unter Umständen bis zu zehn Jahre warten müssen, obwohl ihr Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist. Beispiel: Der Besitzer eines Golf eins von 1974 würde heute eigentlich sofort eine H-Zulassung bekommen, weil sein Wagen bereits 38 Jahre alt ist. Wenn er den Kompaktenhttp://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png aber nach der Zehn-Jahres-Frist, also beispielsweise 1986, mit einem Opel-Kadett-Motor nachgerüstet hat, muss er nach den neuen Regeln noch vier Jahre auf das H-Kennzeichen warten. Den Oldtimerstatus gibt es also frühestens 2016“, erläutert Gerst. Änderungen gibt es auch beim Motor. Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. „Ein VW Käfer mit VW 411 Motor – das geht nun nicht mehr so einfach“, erläutert Gerst. Spielräume gibt es hingegen weiter bei Umbauten am Aggregat. Wurde fachmännisch und zeitgenössisch getunt, beispielsweise durch ein markenspezifisches Tuning-Unternehmen wie Ruf oder AMG, ist die H-Zulassung weiterhin möglich. Einen 3-er BMW zum Alpina umzubauen, ist erlaubt, wenn die richtigen Teile verwendet und die Vorgaben exakt eingehalten werden. Die gleichen Regeln gelten für Umbauten an der Karosseriehttp://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png. So ist beispielsweise der Umbau zum Cabrio erlaubt, wenn es auch ein Cabrio in der Baureihe gab oder Cabrio-Umrüster wie Baur oder Deutsch für das Modell lizensiert waren. Weiter erlaubt ist das Verwenden von Originalteilenhttp://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png bei der Restauration. Dazu gehören seit November auch neue komplette Rahmen, wie sie beispielsweise für Citroën 2CV oder MG B im Angebot sind. Bedingung: Der Fahrzeughersteller hat die Teile lizensiert und die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) sowie die übrigen Teile kommen von einem real existierenden Spenderfahrzeug. Auch Replicas haben weiter die Möglichkeit, als historisches Fahrzeug unterwegs zu sein. Voraussetzung hier: Das Fahrzeug selbst ist mindestens 30 Jahre alt und der Tag der Erstzulassung kann zweifelsfrei nachgewiesen werden – das gilt besonders für Fahrzeuge mit ausländischen Zulassungspapieren, weil hier die Angaben nicht immer korrekt sind. tuev-sued.de" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eudenbacher Geschrieben: 9. Januar 2014 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 9. Januar 2014 @OSC-E30: den Golf 2 gab es ab August 1983. Das ist nach den Werksferien bei VW.Also handelt es sich um ein 1984er Modell. Den VR6 im Golf 2 würde ich ab Modellen mit den großen GL-Stoßstangen in Ordnung finden.Also Modelle ab Facelift im August 1989 (Modelljahr 1990). Zitieren Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff "Nazi" gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser, aus intellektueller Sicht eine Null. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
albert_10v Geschrieben: 10. Januar 2014 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Januar 2014 Na ich versteh das aber irgendwie mit "Golf 2 is kein Kulturgut"... Das H-Kennzeichen ist wohl dann wirklich relevant wenn man einen Katlosen 7L Ami hat oder sowas, irgendwelche echt seltenen Dinge wo man eine Einzelgenehmigung oder sowas braucht, zB. alte Armeefahrzeuge aus fernen Ländern, zb. irgend ein russischer Geländewagen ausm Krieg ect. Dass man eine Chance hat was altes Exotisches leistbar legal auf die Straße zu bringen - aber dennnoch keien Freibrief dafür gibt mit diversen dubiosen Umbauten rumzufahren (schade eigentlich, aber wohl nötig). Und das ist möglicherweise der Grund warum sie wohl diese ganzen "Youngtimer" die 30 werden abblitzen lassen. Und "im Alltag nutzbare" Autos will man halt vermutlich auch etwas fernhalten davon. ... zumindest würde ich diese ganze H-Regelung so interpretieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 10. Januar 2014 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Januar 2014 Oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers Also geht sowas? http://www.escuderia.com/wp-content/uploads/2012/08/bmw_507_05.jpgBMW 507 V8 Oder sowas? http://www.7-forum.com/modelle/e23/images/bmw745i_motor.jpgBMW 745i Turbo Oder sowas? http://www.jdmeuro.com/wp-content/uploads/2012/01/pictuer04.jpgBMW M635CSI Fragen über Fragen Moin, wenn der Umbau schon vor 30 Jahren möglich gewesen WÄRE und / oder gemacht WURDE (Bilder beifügen): JA Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
avi45 Geschrieben: 10. Januar 2014 #36 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Januar 2014 Sie sind wohl von ihren vorgesetzen angehalten, nur richtig guten das H zu geben Nonsens, jedes Kraftfahrzeug das zum Begutachtungszeitpunkt der H-Abnahme mindestens 30 Jahre erstzugelassen war, kann und muss entsprechend den H-Bewertungsrichtlinien ein H-Kennzeichen zugesprochen werden. Das ist keine Unverbindlichkeit sondern eine Verbindlichkeit für die Abnahmeorganisation! Gruß avi45 Zitieren Wer driften kann braucht kein Kurvenlicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 10. Januar 2014 #37 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Januar 2014 Sie sind wohl von ihren vorgesetzen angehalten, nur richtig guten das H zu geben Nonsens, jedes Kraftfahrzeug das zum Begutachtungszeitpunkt der H-Abnahme mindestens 30 Jahre erstzugelassen war, kann und muss entsprechend den H-Bewertungsrichtlinien ein H-Kennzeichen zugesprochen werden. Das ist keine Unverbindlichkeit sondern eine Verbindlichkeit für die Abnahmeorganisation! Gruß avi45 Jain.... die, wie Du schreibst, H-Bewertungsrichtlinien sind nicht eindeutig festgeschrieben. Erhaltenswerter Zustand lässt (leider) sehr viel Ermessensspielraum. Weiter hat das H-Kennzeichen keinen Bestandsschutz mehr.Wenn bei einer HU §29 der Wagen nicht mehr dem H-Gutachten entsprechendem Zustand (z.B. Umbauten nach dem H-Gutachten) entspricht: Keine HU, oder Aberkennung des H-Status. Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rock Motorsport Geschrieben: 14. Januar 2014 #38 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Januar 2014 (bearbeitet) Hat sich erledigt Bearbeitet: 14. Januar 2014 von Rock Motorsport Zitieren Suche Hersteller von GFK-Türen für den 4-Türer (OO==[][]==OO) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 14. Januar 2014 Autor #39 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Januar 2014 Erstmal schon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
OSC-E30 Geschrieben: 14. Januar 2014 #40 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Januar 2014 @OSC-E30: den Golf 2 gab es ab August 1983. Das ist nach den Werksferien bei VW.Also handelt es sich um ein 1984er Modell. Den VR6 im Golf 2 würde ich ab Modellen mit den großen GL-Stoßstangen in Ordnung finden.Also Modelle ab Facelift im August 1989 (Modelljahr 1990). Das ist richtig, dass es Modelljahr 84 sein wird. Erstzulassung ist aber wahrscheinlich 83 und das zählt. Er hätte ihn theoretisch ab 1.1.13 auf H anmelden können. Zitieren Suche runde Mechanik-Abdeckung für Recaro - Sitz Oppositionsführer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 14. Januar 2014 #41 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Januar 2014 @OSC-E30: den Golf 2 gab es ab August 1983. Das ist nach den Werksferien bei VW.Also handelt es sich um ein 1984er Modell. Den VR6 im Golf 2 würde ich ab Modellen mit den großen GL-Stoßstangen in Ordnung finden.Also Modelle ab Facelift im August 1989 (Modelljahr 1990). Das ist richtig, dass es Modelljahr 84 sein wird. Erstzulassung ist aber wahrscheinlich 83 und das zählt. Er hätte ihn theoretisch ab 1.1.13 auf H anmelden können.[/QUOTE] ...Unabhängig von den anderen Kriterien, nur auf das Datum bezogen, liegst du falsch, eine H-Anmeldung kannst du erst genau 30 Jahre nach der EZ vornehmen. Anders ausgedrückt, nicht das Jahr ist entscheidend sondern das genaue Datum.Da die ersten Golf 2 wohl er im Sept.´83 zugelassen wurden, weisst du wann es ungefähr wäre...Jedenfalls nicht am 1.1.Da wir aber mittlerweile schon das Jahr 2014 haben hat sich das Problem ruckzuck von selbst erledigt... Es wurde übrigens früher bei einigen, wenigen Zulassungsstellen tatsächlich nur aufs Jahr geschaut, sodas man im Extremfall fast ein Jahr früher dran war, aber das ist schon lange her. Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
OSC-E30 Geschrieben: 14. Januar 2014 #42 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Januar 2014 ...mhhh da muss ich dir wohl recht geben. Habe jetzt auch gelesen, das dies ab 2011 geändert wurde auf genau 30 Jahre nach EZ. Zitieren Suche runde Mechanik-Abdeckung für Recaro - Sitz Oppositionsführer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 15. Januar 2014 #43 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Januar 2014 Naja H- Zulassung und Vorschriften:D Ich habe heute einen Chevi mit 7,4l und Blower inkl. NOS mit vierstelliger Leisung gesehen. Fahrzeug wurde als ehemaliger Dragracer so aus den USA importiert,und hat hier eine H-Zulassung bekommen,obwohl dem Prüfer fast die Ohren weggeflogen sind.Doch es gibt ja selfmade DB-Blocker passend zum durchgehenden Rohr was sich Auspuff nennt. Zu dem 2er mit VR6,das wird wohl nix da du das Abgasverhalten des Motors nicht einhälst und der Umbau ebend kurzfristig passiert,anders wäre das wenn der Golf 1994 auf VR umgebaut und eingetragen wurde,das langt vollkommen. Nur wird gerade bei umgebauten Fahrzeugen nicht gern das H vergeben. Ein originalbelassener Wagen ist voraussetzung. Ich musste bei meinem M5t eine MT1 Front statt des sichtbaren Ladeluftkühlers verbauen,auch ein übermässig unpassender Endtopf ist nicht gern gesehen. RR Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Fabi* Geschrieben: 16. Januar 2014 #44 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Januar 2014 Naja H- Zulassung und Vorschriften:D Ich habe heute einen Chevi mit 7,4l und Blower inkl. NOS mit vierstelliger Leisung gesehen. Fahrzeug wurde als ehemaliger Dragracer so aus den USA importiert,und hat hier eine H-Zulassung bekommen,obwohl dem Prüfer fast die Ohren weggeflogen sind.Doch es gibt ja selfmade DB-Blocker passend zum durchgehenden Rohr was sich Auspuff nennt. Zu dem 2er mit VR6,das wird wohl nix da du das Abgasverhalten des Motors nicht einhälst und der Umbau ebend kurzfristig passiert,anders wäre das wenn der Golf 1994 auf VR umgebaut und eingetragen wurde,das langt vollkommen. Nur wird gerade bei umgebauten Fahrzeugen nicht gern das H vergeben. Ein originalbelassener Wagen ist voraussetzung. Ich musste bei meinem M5t eine MT1 Front statt des sichtbaren Ladeluftkühlers verbauen,auch ein übermässig unpassender Endtopf ist nicht gern gesehen. RR Ich habe viele enge Freunde, die sehr aktiv in der US-Car / Custom / Hotrod-Szene aktiv sind und wenn man sieht, wie streng der deutsche TÜV teilweise bei deutschen Fahrzeugen bzgl. der Auflagen zum H-Kennzeichen ist und was die US-Szene da so treiben darf, ist das eigentlich blanker Hohn.Da wird mal eben aus nem Sedan ein Coupe gebastelt, gechoppt, baureihenfremde Motoren/Felgen/Anbauteile verbaut und und und...Diejenigen, die's dann wirklich zu bunt treiben und kein H bekommen, fahren dann halt regelmäßig mit der 07er Nummer... Zitieren Viele GrüßeFabi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Guzzifahrer Geschrieben: 16. Januar 2014 #45 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Januar 2014 Diejenigen, die's dann wirklich zu bunt treiben und kein H bekommen, fahren dann halt regelmäßig mit der 07er Nummer... ... aber genau um mit 07er-Zulassung fahren zu können brauche ich doch zuerst eine H-Abnahme Zitieren 89er 320i Cabriolet85er Mercedes 190E77er Moto Guzzi 850 T389er Vespa PX80 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Madmike Geschrieben: 16. Januar 2014 #46 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Januar 2014 Seit Wann brauch ich für 07 nen H Gutachten??? 07 hast du eine nummer und kannst mehrere Fahrzeuge die min30 Jahre alt sind Fahren. Allerdings nur zu Veranstaltungen oder zu Tüv und Werkstatt. Im Alltag darfst du damit nicht rumgurken.!! Zitieren http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-bestandsliste.html?userId=3522118 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 16. Januar 2014 #47 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Januar 2014 Mike das ist vorbei,bei 07 jetzt nur eintragung Fahrzeug mit H-Abnahme. Oder ein Fahrzeug mit bestehender 07 umtragen lassen. Wozu immer diese 07 Diskussionen,es ist ein fest zugelassenes Fahrzeug nötig um eine 07 zubekommen. Ich kenne auch DEUTSCHE FAHRZEUGE mit 07 Zulassung die in 2,8sek auf 100 gehen und nochmal 4,3 dazu um die 200 zusehen,und das mit einem KADETT C so muss das sein:devil:RR Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Thesidt Geschrieben: 16. Januar 2014 #48 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Januar 2014 Man braucht aber beim h fahrzeug auch ein fest zugelassendes fahrzeug ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 19. Januar 2014 #49 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Januar 2014 Wie wäre es mit nem G60-16V ob mit dem 1,8 l / 16V aus nem Golf, Corrado usw. oder den 2,0 l / 16V aus nem Passat als Basis ? Es hab auch mal nen 1,6 l 16V von Öttinger . Wäre doch zeitgenössisches Tuning, oder ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dr.Cell Geschrieben: 19. Januar 2014 #50 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Januar 2014 Aber das war ein Oettinger Kopf und kein VW Teil, daher zeitgenössisch ja aber nicht durch einen 16V Kopf aus einem 2er tauschbar. Zumal die Oettinger 16V Köpfe so gut wie nicht mehr auf dem freien Markt angeboten werden, ähnlich den 24V Köpfen für den M20 von Racing Dynamics. Gruß Zitieren ..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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