Und was wenn der Verkäufer abnibbelt bevor er beeiden kann? Wird der Karren dann verschrottet? Ich denke (und das ist nicht Wissen!!), dass es auch andere Lösungen geben muss. Vor allem wenn es einen KV gibt, in dem der Verlust des Briefes durch den VK für die Nachwelt dokumentiert wurde. Aber ich bin kein Jurist, nur Optimist.