Also, Abnahme durch Prüfer hat stattgefunden. Die Reifengröße 215/45/17 steht wohl nicht nur 'allgemein' im Teilegutachten, sondern speziell auf den E30 bezogen. Der Prüfer hat keine Bedenken - es schleift nichts und er setzt nicht auf. Alles einwandfrei freigängig. Da die Räder mit Spurplatten eingetragen werden sollen, ist es aber eine Sonderabnahme, die der Prüfer selbst nicht eintragen darf, sondern ein Gutachter. Prüfer meinte aus seiner Sicht spricht nichts für eine Eintragung durch den Gutachter - aber garantieren kann er es nicht. Eintragung soll spätestens Dienstag stattfinden ... ABER: auch die Größe 215/40/17 steht im TG - ich habe um Eintragung BEIDER Größen gebeten, damit ich jederzeit wechseln kann. Soll auch kein Problem sein. Ich berichte weiter