Das ist Richtig, der "FREIE" Gutachter wird auch nach Schadenshöhe bezahlt. Er hat sich aber einen von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen lassen und der Gutachter begutachtet nunmal für seinen Auftraggeber und das ist in diesem Falle die gegenerische Versicherung. Und da Sie den Gutachter beauftrgat hat, muss dieser die Bilder nicht an den geschädigten herausrücken. Ich Glaube der Themenersteller darf sich jetzt auf Seine Kosten einen eigenen SV beauftragen und dann das ganze vor Gericht austragen. Einfach mal von Unterwegs den Gockel bemüht mit Stichpunkten wie "rechte haftpflicht geschädigter" in beliebiger Reihenfolge hätte das Ganze sofort geklärt und vermutlich ein bis zwei Tausender gebracht. Die Restwertbörse ist ja lustig. Mein letzter Haftpflichtschaden war bei einem Restwert von 30€ (kein e30), der Gutachter war aber auch von mir beauftragt.