Als Geschädigter steht Ihm ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu, dafür braucht er keine Rechtsschutzversicherung. Ich bin eigentlich ein Fan von Schadensminimierung, und kein Freund von Anwälten, aber bei einigen Versicherungen würde ich mir immer einen Anwalt nehmen aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus. Da es sich bei Ihm um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen u.a. wegen der 130%-Regelung, wenn er den Schaden repariert und zweitens wegen Nutzungsausfall.