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awaken138

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  1. Muss den Thread mal wieder ausgraben. Ist das oben beschriebene eher eine Ausnahme oder die Regel? Bin auch grad am überlegen ob ich mir exzentrische Powerflexlager holen soll. Jedoch verunsichert mich das was da oben steht. So ein Komplettset ist ja nicht grad billig.
  2. awaken138

    Frage zum E-Lüfter

    An Bildern wär ich auch interessiert! Hab vor einen E34 Klimalüfter in einen VFL E30 zu bauen.
  3. Ok dann hab ich das grad mit der Maske verwechselt. Schaden kann es trotzdem nicht! ;)
  4. Genau DAS wollt ich hören! Vielleicht schiess ich irgendwann mal ein Klimafrontblech und kann bis dahin auch schweissen. Dann kann ichs ja aus lauter Langeweile austauschen.
  5. Okay, dann werd ich gleich mal alles tauschen solange wie ich die Schwingen noch so rumliegen hab. Naja rein passt der Lüfter, hab ihn schonmal reingehalten. Aber das Blech was davor ist bereitet mir Kummer. Weiß nicht ob der Luftstrom ausreicht.
  6. Bin grad dabei die Teile für den Bremsenumbau zu besorgen. Für Hinten hab ich Hinterachsschwingen aus dem 325i mit Scheibenbremse.Da kommen dann noch neue Scheiben und Beläge drauf. Das sollte ja reichen oder? Aber was muss ich vorne ändern? Reichen da auch innenblüftete Scheiben und neue Beläge? Oder brauch ich auch andere Sättel? Desweiteren will ich auf E-Lüfter umbauen. Der VFL hat aber anscheinend ein ungünstiges Frontblech. (Bild im Anhang) Hat schonma jemand nen E-Lüfter in den VFL gebaut und kann was zur Kühlleistung sagen? Verbaut wird ein Klimalüfter ausm E34.
  7. Den Film hab ich letzte Woche erst gesehen! Absolut genial! Danke, ich werd jez ma feiern gehen!
  8. ABITUR! Und die daraus folgende Konsequenz: Mehr Zeit fürs Auto!
  9. Das gleiche Thema hab ich auch grad in einem anderen Forum verfolgt da ich für mein Auto auch Vollschalen plane. Ich zitier den Text jetzt einfach mal: Änderungen der Sitze und der Sitzkonsolen in M1-Fahrzeugen ( PKW bis 3,5 to zGM) Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als Bauartgenehmigungspflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG. Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt: Zitat: Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein. Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s. Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies: Zitat: Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen. Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen: Zitat: Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen. Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM. In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert : Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind. Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere: 2.6.1 Längsverstellung 2.6.2 Höhenverstellung 2.6.3 Winkelverstellung (...) Anhang III ist für Busse und AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind. Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden. Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen : Zitat: § 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen, Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden 1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998, b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und 2 für alle erstmals in den Verkehr kommenden a) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999, b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar. Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben. Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind. Diese Fassung lautet wie folgt: Zitat: § 35a (2) StVZO i.d.F. vor dem 1.6.1998: Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen). Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind. Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,... Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili": Zitat: Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986, VkBl S 303: Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann. Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf. Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili: Zitat: Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen. Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend. Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist. Abschließen noch ein Wort zum Sicherheitsgurt, der extra betrachtet werden muss: Wenn dieser an der Konsole befestigt ist, gelten für Diese ab Stichtag Erstzulassung Fz 1.1.1992 auch die EG-Vorschriften. Quelle:http://driftsport.de/index.php?page=Thread&postID=58492#post58492 Vielleicht hilft dir das ja weiter.
  10. So der Kran kam jetzt doch eine Woche später! Aber es ist vollbracht, der Alte ist draußen. Dienstag hab ich meine letzte Prüfung. Und danach hab ich viel Zeit für den BMW. Als nächstes werd ich erstmal den Motorraum wieder auf Vordermann bringen und ihn fürs Lackieren vorbereiten.
  11. Ich hab noch eine rumliegen! Schreib mir mal ne PN wenn du Interesse hast.
  12. Der schwarze Farbton den ich benutzt hab ist Seidenmatt. Glaube auch nicht das es noch ein glänzendes Schwarz gibt. Da musst du glaube nochmal mit einem anderen Brantho Lack drüber. Bin mir aber nicht sicher! 5 Liter sollten denk ich mal reichen!
  13. Ja das Zeug ist jetzt durchgetrocknet. Hat aber ungefähr 3-4 Tage gedauert. Zu den Temperaturen kann ich nix genaues sagen. Das Auto stand die Zeit in der Garage, also vielleicht 15-20 Grad.
  14. Endless Summer Open Air (Oi!/Punk/Hardcore) in Torgau und Speednation in Großenhain. Der Rest ist zu teuer und das Geld wandert lieber ins Auto!
  15. Danke! ;) Wegen der Karadanwelle werd ich dich im Gedächtnis behalten. Muss jetzt erstma den M50 wieder auf Vordermann bringen! Plan für Heute: Psychologie lernen! Mal sehen ob ichs heut abend eventuell noch schaffe den alten Motor rauszuheben. Heute kommt endlich der Kran.
  16. Gut, hab immer von Loch zu Loch gemessen und kam dabei auf rund 82mm. Deswegen war ich mir auch nicht sicher. Werd dann wohl den großen Lochkreis mit 96mm haben. Hab gelesen die ZF haben generell den großen Kreis?
  17. Zwecks M50 Umbau: Kurze Frage, wie mess ich den Lochkreis vom Getriebe? Mittelpunkt Loch zu Mittelpunkt Loch? Oder haben ZF Getriebe immer den großen LK? Kleiner Flansch: 78mm Großer Flansch: 96mm Bin bei mir aber immer irgendwie bei 80-82mm. Aber vielleicht schiel ich ja.
  18. So heute wurden beide Parteien auf die bevorstehende Scheidung vorbereitet. ;) Morgen wird der erste Motor abgeholt den ich verkauft hab und dann kommt der jetzige direkt raus um Platz zum Lackieren und für den neuen zu machen. Kurze Frage: Wie mess ich den Lochkreis vom Getriebe? Mittelpunkt Loch zu Mittelpunkt Loch? Oder haben ZF Getriebe immer den großen LK? PS: Hebebühnen sind überbewertet!
  19. Hat schon jemand "Senna- Der Film" gesehen? Absolute Klasse, erinnert mich sofort wieder an meine frühe Kindheit. Super gemacht!
  20. So hier mal das Ergebnis: http://img109.imageshack.us/img109/1951/img20110516154420.th.jpg http://img683.imageshack.us/img683/8850/img20110516154442.th.jpg http://img5.imageshack.us/img5/8638/img20110516154526k.th.jpg Bin sehr zufrieden damit. Jetzt muss der Lack nur noch halten was er verspricht. Was mir noch aufgefallen ist, das er auf dem Karosseriekleber eher schlecht trocknet.
  21. So hab erst das ganze Papier und die Folie entfernt. Bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, bis auf ein paar Nasen die durch den undichten Fliessbecher entstanden sind sieht es echt gut aus. Ich hoffe der Lack hält jetzt auch was er verspricht. http://img109.imageshack.us/img109/1951/img20110516154420.th.jpg http://img683.imageshack.us/img683/8850/img20110516154442.th.jpg http://img5.imageshack.us/img5/8638/img20110516154526k.th.jpg
  22. Berichte bitte mal ob es gepasst hat, bzw wie Du den Fächer passend gemacht hast. Möchte mir auch so einen für dem M50 Umbau kaufen. Wid gemacht. Dauert aber nochn Weilchen! Bisher ist noch der alte Motor drin.
  23. Oh, das klingt ja gar nicht mal so gut! Hast du ihn dann wieder verkauft? Ich werds mal probieren, vielleicht bekomm ich ihn ja mitm Schweissbrenner angepasst. EDIT: Auf dem Bild sieht er genauso aus wie der oben genannte. Sobald der Motor drin sitz, werd ich berichten ob er gepasst hat oder nicht. Ganz ohne Braterei wirds wahrscheinlich eh nicht gehen.
  24. Hab grade den hier ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260779813923&ssPageName=STRK:MEWNX:IT Scheint mir ja auch ein Longtube Fächerkrümmer zu sein?!
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