bei Schmerzensgeldforderung musst Du zum Anwalt, ohne den nicht möglich! Ich schreibe aus 4 Fällen (nur die Erfahrungen mit gesundheitlichem Schaden), daher mein Rat: 1) Zuerst zum Anwalt, über den läuft alles weitere! 2) zum Arzt (falls noch nicht geschehen), da ohne Atest kein Schmerzensgeld (richtet sich u.a. nach Anzahl der Tage die Du krankgeschrieben wirst) 3) Gutachter aufsuchen (Deine Wahl scheint gut, aber rechne mal damit, Daß Du Gutachterkosten auslegen musst und erst am Ende von der gegnerischen Versicherung bekommst; in meinen Fällen hat das 4 bis 8 Monate gedauert und die DEKRA wollte schon nach 6 Wochen dann von mir die Kosten für den Gutachter: 600€) 4) falls Du dem Unfallgegner Deine Unfallkarte gegeben hast unbedingt bei Deiner Versicherung anrufen und mitteilen, daß Du schuldfrei bist! In einem Fall hat der Gegner sich über Nacht bei meiner Versicherung als Geschädigter dargestellt und meine Versicherung hätte fast ohne Nachfrage gezahlt... 5) da das Ganze lange dauern kann, überlegen Kleinkredit aufzunehmen (auch diese Kosten kann der Anwalt reinholen, Überziehungskosten vom Dispo bekommst Du aber nicht erstattet) das aus meinen, teilweise extremen, Erfahrungen. Aber besser mit dem Schlimmsten rechnen als kalt erwischt werden! Dir viel Erfolg und eine schnelle Abwicklung