Kannst Du das bitte mal genauer erläutern (Keine Spitzfindigkeit- ich frage aus wirklichem Interesse) Grüße Gern: Haltekosten: Das Fahrzeug darf NUR mit original- oder orig-Identteilen instandgehalten werden, ohne die Möglichkeit z.B. optische Veränderungen nach persönlichem Geschmack vorzunehmen. 2 Felgen defekt? Nix mit 16" bling-bling, sondern nur die, die es damals schon gab Mal eben ein paar Rep.-Bleche Aufschweissen? Ist nicht! Das entspricht dann nicht mehr dem erhaltenswerten GUTEN !!! Allgemeinzustand. Ein Fahrzeug im Orig. Zustand zu halten ist meist kostenintensiv. Kein Bestandschutz: Bei jeder HU §29 wird nicht nur der technische Zustand, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, sondern auch der Zustand in Bezug auf das H-Kennzeichen überprüft. Genauso, wie der allgemeine Erhaltenszustand zur H-HU dazugehört. Türblattrost gerade noch so zulässig, dass es für die normale HU gereicht hätte, entspricht nicht der H-HU in Bezug auf den Allgemeinzustand. Zwischendurch den "XYZ-Kravallauspuff" montiert und in eine Polizeikontorlle geraten...ggfls. Ende vom H-Kennzeichen. Nicht H-Zustand ist übrigens ein erheblicher Mangel = keine Plakette, auch wenn der technische Zustand 1+ sein sollte. Wenn der Zustand nicht mehr GUT / erhaltenswert im Sinne eines historischen Fahrzeuges ist kann das H-Kennzeichen JEDERZEIT !!! aberkannt werden und der Besitzer hat dann die Möglichkeit das Fahrzeug wieder herzurichten oder als normales Fahrzeug anzumelden. Richard