Wenn es ordnungsgemäss geführt wurde: NEIN. Zu jedem Stempel / Eintrag der ausführenden Werkstatt gehört auch eine Auftragsnummer, die MIT in das Checkheft eingetragen wird. Diese Auftragsnummern müssen (gesetzlich vorgeschrieben) mindestens 7 Jahre lang aufgehoben werden; sie sind damit rückwirkend prüfbar. Also: Stempel & Unterschrift kann man nachträglich einsetzen und somit "fälschen", Auftragsnummern nicht. Richard Ok, nochmal für die Krümelk.... Man kann Scheckhefte so aussehen lassen, als seien sie ordnungsgemäß geführt wurden, so dass der Durchschnittskunde, welcher die Stempel nicht nachprüft, der Meinung ist, alles sei ok.... Mal davon abgesehen dürften das mit der Auftragsnummer längst nicht alle Betriebe machen O.k., Wer als Käufer nicht die genügende Menge an Misstrauen mitbringt, bzw. nicht nachhakt....kann beschissen werden. Dass manche Betriebe ihre Auftragsnummer nicht eintragen, o.k., warum fragt der Kunde, der das Checkheft wieder in Empfang nimmt, nicht nach? Richard