korrekt. bis auf eine kleine ausnahme: beworben spielt keine rolle! es muss im kaufvertrag stehen, dass das fahrzeug mit KAT verkauft wird oder es muss ab werk einen KAT haben, damit die argumentation §§433, 434 usw. greift. zumindest hab ich das so gelernt. ist es nicht außerdem so, dass man nach neuem EU-Recht bei privaten gebrauchtwagen verkäufen so oder so keine sachmangelhaftung mehr gilt? oder zumindest der kaufvertrag eine entsprechende klausel drin hat, dass der VK keine sachmangelhaftung übernimmt? ich habe das zumindest in allen meinen ebay-auktionen drinstehen.