Das ist mal ein Anfang, aber kein "Gutachten" im eigentlichen Sinne. Da die Übergeodnete ABE des Modells "E30 bzw. 3/1" für alle Motorisierungen gilt, ist nicht allzuviel zu beachten. D.h. die Abnahme beim Tüv wird je nach Umfang nur teuer (Vorderache 51mm, Hinterachse, Bremsen VA/HA, evtl. Diff,...) Bspw. ist bei den 4 Zyl. Modellen die Rückwand der Rücksitze übrigens nicht durchgehend aus Metall wie bei den 6 Zyl. Modellen (Steifheit), d.h. TÜV oder anderer aaS KÖNNTE eine Auflage formulieren, die eine Versteifung beinhaltet (Domstrebe). Das wissen aber die wenigsten Tüvis, deshalb hier nur als Beispiel. Am besten stellt mal einer ein Gutachten (Umfang sind wahrscheinlich 2-5 Seiten) hier rein, was ein Prüfer angefertigt hat, Kfz-Brief Eintragungen reichen nicht mehr aus.