zu 1) Deine Ansprüche sollten klar sein, und du dir sicher, dass alles erfüllt ist, dass er dir dein Geld erstatten muss (z.B. dass du rechtzeitig vom Rücktrittsrecht gebrauch gemacht hast und er dir in einer angemessenen Zeit, ca. 2 Wochen, das Geld nicht erstattet hat -> auch unter Beachtung seiner AGBs). zu 2 und 3) Wenn er sich sicher ist, dass er (aus welchen Gründen auch immer) im Recht ist und Widerspruch einlegt, kommt es zum Gerichtsverfahren. Du musst auf jeden Fall erst mal die MB-Gebühr an das zuständige AG überweisen, bevor die dem den MB zusenden (ist nach der Höhe der Forderung gestaffelt, fängt bei 23 EUR an). Das AG prüft in der Tat nicht die Richtigkeit der Forderung, da solltest du dir sicher sein, dass du im Recht bist! Sonst kostet es nur unnötige Gebühren. Denn wenn er Widerspruch einlegt, es zum Verfahren kommt und du verlierst, zahlst du noch die Gerichts- und Anwaltskosten. Er hat 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Macht er das nicht, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen! Besser ist vielleicht wirklich die Meldung an Ebay und eine Anzeige. Das dauert zwar auch 1 bis 2 Wochen über Ebay, aber die Zeit kostet ein Mahnverfahren auch, weil er ja 14 Tage Zeit bekommt, Widerspruch einzulegen. Schöne Grüsse