Hey Leute, ihr haltet mich sicher für blöd, aber ich frage trotzdem mal, ob ich das richtig verstanden habe.. hier erstmal der offizielle Gesetzestext: "Klasse B Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt)." Auf meinen Fall Bezogen: Ich habe den Führerschein Klasse B und mein Auto hat ein Leergewicht von 1,2t. Heißt das jetzt, dass ich Hänger (konkret einen Wohnwagen) ziehen darf, dessen maximales Zuladegewicht maximal bei 1,19t liegen darf..? Die 3,5 Tonnen übersteigt das ja nich. Is das richtig so? Danke schonmal