Richtig.. überführt der Käufer es mit nem KZK, is im Schadensfall dessen Versicherung verpflichtet, kracht es, ohne das die Kiste angemeldet ist (was ja heißen würde, er führe ohne Schilder oder mit falschen), muss der Käufer privat haften. Du als Verkäufer bist bei abgemeldetem Fahrzeug und Vertrag ausm Schneider.