Ich würde meinen, das fällt unter "Bedienung/Betrieb" eines Kraftfahrzeuges und ist somit ohnehin nicht in der Privathaftpflicht versichert. Eventuell lässt sich deine Versicherung auf eine "fiktive Abrechnung" ein, funktioniert im Glasschadenbereich nicht überall. Basis könnte zum Beispiel ein Kostenvoranschlag von BMW sein... Gruß Markus