7. Rissbildung Grundsätzlich werden Zimmermann-Bremsscheiben (Standard und perforierte Ausführung) hinsichtlich der Dimensionierung und des verwendeten Werkstoffs entsprechend dem jeweiligen Original-Ersatzteil gefertigt (GFO-ISO9001-TS16949). Perforierte Ausführungen wurden bezüglich Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Verschleißverhalten durch den TÜV Nord getestet und durch das Kraftfahrtbundesamt für den bestimmungsgemäßen Einsatz in Serienfahrzeugen freigegeben; die Bremsscheiben genügen den Anforderungen, welche bei zweckbestimmtem Einsatz hinsichtlich mechanischer und thermischer Beanspruchung üblicherweise gestellt sind. Beim Betreiben von Bremsscheiben in getunten Fahrzeugen, im Ralley- / Renneinsatz und / oder entsprechender Fahrweise werden naturgemäß wesentlich höhere Anforderungen bezüglich mechanischer und thermischer Belastbarkeit an die Bremsscheiben gestellt. Dies gilt ebenso bei Einsatz von Rennbelägen. Ein Auftreten radial bzw. netzartig verlaufender Risse bei perforierten Bremsscheiben ist normal. Gemäß Richtlinie „Anforderungen für die Prüfung von Ersatz- u. Sonder-Bremsscheiben und -trommeln für Fahrzeuge“ des TÜV NORD sind diese bis zur folgenden Größenordnung zulässig: Länge: max. 0,5 x Reibringbreite Breite: max. 0,2 mm Tiefe: max. 0,2 mm Werden diese Grenzwerte nicht überschritten, liegt kein Schadensbild im Sinne der genannten Richtlinie vor. Größer dimensionierte Risse entstehen ausschließlich durch mechanische und / oder thermische Überbeanspruchung. Ursachen hierfür können sein: Missachtung der vorgeschriebenen Einfahrphase (siehe Einfahrhinweise) individuelles Fahrverhalten intensive Nutzung ungeeignete Bremsbeläge (hart, verglast, beschädigt, abgenutzt) fehlerhafte Montage (BS und / oder Beläge) Fehler anderer Komponenten (Bremssystem, Achsaufhängung, Lenkanlage) Quelle: www.otto-zimmermann.de