...bez. der Hupe hast du Recht, mit dem anderen nicht. Der Tüv kann sehrwohl ein Auto als Verkehrsunsicher deklarieren und dann kommt es auf den Prüfer an, ob er dem Fahrer noch die Fahrt nach Hause oder zur nächsten Werkstatt (lieber hört er zum Schrott) gewährt oder ob er die Landkreisplakette abkratzt. Bei letzterem kann der Fahrer dann einen Abschleppwagen rufen, falls er nicht jemanden mit einem Trailer organisieren kann. Kommt heutzutage allerdings nur noch sehr selten vor, in den 70ern und 80ern gelegentlich, in den 60ern fast schon häufig. Woher ich das weiß ? Mein Vater hat beim Tüv gearbeitet... Nebenbei, ich habe beim Wohnungsauflösen eine dienstliche Akte über einen Vorfall gefunden bei dem ein 7 Jahre alter Rekord zwangsstillgelegt wurde. (war allerdings schon in den 60ern)