Ein Aufriß deswegen? Normal fährt man einfach mit dem beschädigten KFZ in eine Werkstatt, läßt sich einen Kostenvoranschlag machen, der kostenlos sein sollte. Natürlich kommt der KVA von einer Vertragswerkstatt, weil er höher ausfällt. Damit tappt man zur Versicherung, im Auftragsfalle gibts die volle Summe, anderenfalls netto ausgezahlt. Falls der Schaden unter 1k Euro ist, rührt sich keine Versicherung hinsichtlich Gutachten. Man kann natürlich auch alles kompliziert gestalten und erstmal Heerscharen von Gutachtern und Anwälten bemühen. Gutachter ist erst nötig, wenn der KVA bzw. die Höhe des Unfallschadens angezweifelt wird, vorher nicht.