Beileid... aber Kopf hoch! Hast Du evtl. schon einmal ein Wertgutachten erstellen lassen? Das hilft auch häufig weiter. Ansonsten kann ich hier einen Ablauf nennen, wie er im einigen Autohäusern üblich ist oder auf jeden Fall mal war: Der Geschädigte bringt sein Fahrzeug in eine Werkstatt. Er lässt den Schaden dort erst einmal ansehen (das beruhigt ungemein, wenn sich jemand kümmert). Der Geschädigte hat das Recht auf einen selbstauserwählten Gutachter. Gute Werkstätten arbeiten in der Regel mit entsprechenden zusammen, dürfen sie aber lediglich empfehlen. Aussuchen kann sich der Geschädigte den Gutachter selbst. Wobei die meisten Kunden dann aber gern auf den empfohlenen zurückgreifen. Es wird eine RKÜ erstellt (Reparaturkosten-Übernahmebestätigung) und die Werkstatt setzt sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Meist hat der Schädiger den Schaden dann ja schon gemeldet und die Werkstatt bekommt die Schadennummer mitgeteilt. Sofern die Schadensfrage geklärt ist (und das ist hier ja eindeutig), bekommt die Werkstatt meistens schnell die Reparaturfreigabe und die RKÜ von der gegnerischen Versicherung unterschrieben zurück. Schwupp, kann Autochen heil gemacht werden. Abgerechnet wird dann nach eben Gutachten. Hoffentlich sind alle Teile lieferbar... Und wenn Du halt selbst oder auch eben nicht reparierst, zahlt die Versicherung nach Gutachten (logischerweise netto) aus. Achja... Nutzungsausfall kannst Du geltend machen, sofern Du keinen Unfallersatzwagen nimmst. Dem Anwalt schon mal einen Wink geben, kann sicher nicht schaden. Viel Glück und Erfolg mit Deinem Autochen!