Genaues kann ich dir zum Thema Selbständigkeit auch nicht sagen da ich ja nur 1/2 Jahr dort gearbeitet habe aber seit geraumer Zeit gilt das Freizügigkeitsgesetz welches die Einreise und Arbeitsaufnahme erleichtert. Für Selbständige Wollen Sie als Selbständiger in der Schweiz arbeiten, erhalten Sie für die sog. Einrichtungszeit eine befristete Aufenthaltsbewilligung von sechs Monaten. Nach Ablauf der Einrichtungszeit haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung von fünf Jahren, sofern Sie nachweisen können, dass Sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen.