wie siehts denn mit dem rücktrittsrecht bei ebay aus? schließlich kann ein käufer nach dem kauf zurücktreten, auch bei privatverkäufen. weiß einer wie lang die frist ist? kann auch der verkäufer zurücktreten? du hast doch sicher per email gefragt, ob er das geld zurückhaben will? eine email ist ja schon seit einiger zeit als rechtsgültiges schriftstück anerkannt. somit hast du schwarz auf weiß, dass er damit einverstanden ist. nur weil ein kumpel ihn darauf hingewiesen hat, dass es diesen paragrafen gibt, musst du ihm dann nicht die felge ersetzen, die er so gern so billig in neu hätte. der typ wird schon in der zweiten email unverschämt, was nicht gerade dafür spricht, dass er sonderlich gebildet und seriös ist. da isses nicht verwunderlich, dass er so ne masche ausprobiert. du wirst wohl um die schlechte bewertung nicht herumkommen bei so nem typ. aber ich glaub kaum, dass der dir ne vorladung zukommen lässt...