lass mich raten, du hast das auto nicht umgemeldet oder abgemeldet nach dem kauf? dazu bist du innerhalb von 3 werktagen verpflichtet. hat der "verkäufer" eventuell die veräußerung auch der zulassungstelle gemeldet, damit er für zukünftige kfz-steuer nicht zur kasse gebeten wird? oder die versicherung hat vergeblich auf eine abmelde-bestätigung der zulassungsstelle gewartet (sie haftet ja weiterhin für das verkaufte auto, bis dieser es überführt und abgemeldet hat) und daher die stilllegung veranlasst? wie das ist mit privatgrundstück (öffentlich zugänglich oder nicht) und was da höhere priorität hat kann ich dir auch nicht sagen. ruf die rechtsberatung beim adac an, die sollten das wissen. wäre mir neu, dass ein überzogener tüv zur sofortigen stilllegung führt, wenn das fzg sich ohnehin nicht auf öffentlicher verkehrsfläche befindet. glaube eher, dass das mit steuer und/oder versicherung zu tun hat.