Hätte, wäre, wenn Ist alles viel Geschwätz um nix - nachdem bereits ein Gerichtstermin anberaumt ist, muss gehandelt werden. Ich nehme an, dass der Termin in Kürze vor einem Amtsgericht statt findet, vom Streitwert her. Normalerweise brauchst dazu daher grundsätzlich erst mal keinen Anwalt, da kein Anwaltszwang besteht. Nachdem mir die ganze Sache aber ziemlich verzwickt zu sein scheint, würd´ ich mir da aber trotzdem sehr hurtig einen Rechtsbeistand nehmen, damit die ganze Sache für dich nicht u. U. ganz blöd ausgeht Jedenfalls nicht länger Zeit mit vergeuden - handeln! Und unbedingt Fristen einhalten! Wenn auf deiner Ladung eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde zur Klageerwiderung, dann solltest unbedingt innerhalb der Frist reagieren, ansonsten hast Du u. U. schon allein dadurch den Prozess verloren!! Aufpasse --> meine Empfehlung,