Manchmal erschreckend wie primitiv hier gedacht wird . Also "Bullen" sind weder aufm Baum geboren, noch schieben sie sich Abends nen dicken Stein vor ihre Höle. Beim Ausweis einsehen wird es in keiner Sekunde zu einem Moment kommen, in dem der zu Kontrollierende alleine, außer Sichtweite und oder "Greifweite" ist. Spinnen wir dies jedoch mal weiter und er zieht sich nen Schluck oder von mir aus ne ganze Pulle rein, so bedeutet dies er behauptet Nachtrunk. In diesem Falle wird in einem Zeitabstand von 20 Minuten ne zweite Blutprobe entnommen um festzustellen, ob sich der Blutalkoholspiegel im Auf,- oder Abbau befindet. Dies kann dermaßen genau erfolgen, dass es zweifelsfrei Gerichtsverwertbar ist! Ebenfalls wurde hier bereits die Geeignetheit angesprochen. Das ist eine Grundvorraussetzung für die Zulassung von Personen am Straßenverkehr. Wird diese von einer Amtsperson in Frage gestellt (Bericht an die Führerscheinstelle) hat derjenige nen Problem ! Also, aber nicht ! Denn Alkohol ist so ziemlich das sensibelste Thema (inkl. Drogen natürlich) was man so mitm Auto machen kann