Das kommt darauf an... Wenn die Wohnungen im Grundbuch als seperate Einheiten geführt sind hast du leider Pech. Wenn sie erst nach deinem Einzug geteilt wurden, gilt die Schutzklausel: Bei Wikipedia geklaut: Wohnungseigentum ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden. Vom Wohnungseigentum zu unterscheiden ist Wohneigentum. Im rechtlichen Sinne umfasst das Wohnungseigentum drei untrennbare Komponenten: das Sondereigentum an den Räumen der Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (vor allem am Grundstück und am Verwaltungsvermögen) und das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft. In § 1 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird der Begriff unter Nennung der ersten beiden Komponenten (Sondereigentum und Miteigentumsanteil) definiert (Legaldefinition). Die dritte Komponente (Mitgliedschaftsrecht) wird dort nicht erwähnt, gehört jedoch ebenfalls dazu.[2] Die Wohnung (Sondereigentum) kann sowohl innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen (Mehrfamilienwohnhaus) liegen, als auch in einem Doppelhaus, Reihenhaus oder einer anderen Mehrhausanlage.[3] Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_%28Deutschland%29