Dein Kollege hat mit Sicherheit ein Schreiben ohne "Preisangabe" bekommen. Mit Zahlschein (Verwarngeld) bekommt man den ersten Brief nur wenn man außerhalb der "Punkteränge" ist. Den zahlt man einfach und alles ist erledigt. Eine "echte Fahrerermittlung" findet in dem Fall gar nicht statt, außer man erhebt Einspruch. Ist man schnell genug für ein Bußgeldverfahren gibt es erstmal den Anhörungsbogen, erst danach kommt dann per förmlicher Zustellung der mit der Rechnung. Anders würde es auch gar nicht gehen, weil erst mit dem Feststehen des Fahrers ermittelt werden kann was er zahlen muß/was ihm für anderweitige Restriktionen auferlegt werden. (schon "vorbelastet", Probezeit, u.s.w.) Die Verjährungsfrist ist bereits eingehalten wenn der Halter in der Zeit einen Fragebogen bekommt, ob man danach durch "Hinhaltetaktik" über die Zeit kommt bis dann der wirkliche Fahrer ermittelt ist, ist Wurst.