Hy. Also soviel ich weiß ist es keine Pflicht. Allerdings must dann auch den schalter am Armaturenbrett für die Nebelschlussleuchte wegmachen. Wenn er eine hat, muss sie auch funktionieren. Ist so wie mit nem zweiten Rückspiegel,Aussenspiegel wenn einer dran ist muss er auch in ordnung sein,also kein kaputter spiegel,der wird bemängelt. Wer keiner dran ist wird er auch nicht bemängelt.Oder wennst Leuchtweitenregulierung hast,dann muss sie auch gehen,wenn keine verbaut ist,muss sie auch nicht gehen. Aber wenn nur deine Nebelschlussleuchte nicht geht,wird das denke ich ein geringer mangel sein,und wenn sonst nix ist kommst trotzdem durch. Also ich denk mal mit Nebelschlussleuchte ist es das selbe. Aber 100%ig sicher bin ich nicht. Gruß Mani