sorry,das ganze sieht zwar super aus,aber eintragung ist mumpitz. der tüv kann und darf keine lasierten leuchten eintragen.wenn er es doch macht ist er entweder saubloed oder es ist eine gaefaelligkeit. spaetestens in einer verkehrskontrolle oder beim naechsten tüv dürftest du auffallen. die bullen sind auch nicht daemlich.selbst wenn du ein gutachten von den roten facelifleuchten nimmst,sind die nummern auf der leuchte nicht identisch,genausowenig wie der hersteller. kannst beim unfall mal arge probleme bekommen.dir faehrt einer hintendrauf und sagt er habe die leuchten nicht gesehen.oder er sagt das dein blinker rot geblinkt hat und du es deshalb nicht als abbiegen erkannt hast. die binden dir auf gut deutsch deinen ***** hoch.von deiner versicherung die sich das geld von dir wiederholt mal ganz abgesehen.. aber muss jeder selber wissen.übrigens,der tüv mensch riskiert seinen job. wenn ich dir drauffahren würde,koennte ich mich perfekt rausreden und du waerst ganz schoen am *****. gruss sascha