das ganze mit dem zurückbuchen ist falsch... nicht einer lag bis jetzt richtig also schreib ichs zum 1000sten mal: (inlands-)überweisung --> geld erstmal vom konto weg... geht dann ins gironetz der empfängerbank und sobald es da angekommen ist MUSS es am gleichen arbeitstag gebucht werden. das einzige was geht ist ein überweisungsrückruf --> dann teilt die auftraggeberbank der empfängerbank mit "kunde will ned, dass es gutgeschrieben wird", "unser fehler" oder wass weiss ich was mit hierbei entstehen kosten (warnen zu meiner lehrzeit 20 dm aufwärts) stellt euch vor, es gibt am 15. des motnats mitm chef ärger und er bucht die letzten zwei gehälter zurück... wäre verdammt blöd und daher geht das auch nicht --> sobald der empfänger kenntnis von der gutschrift erlangen kann ist eine rückbuchung nichtmehr möglich! (kontoauszug, onlinebanking etc) bei lastschriften muss das ganze nichtmal anders sein --> beim abbuchungsauftrag, wie zwischen geschäftskunden üblich gibts nen lastschriftrahmen... die bank bekommt das zeug eingereicht und es wird wie eine überweisung ausgeführt --> mit dem unterschied, dass der empfänger unterschreibt und die unterschrift jedes mal geprüft wird. rückbuchungen siehe oben anders gelagert ist der fall bei einer lastschrift nach dem einzugsermächtigungsverfahren: unterschriftenprüfung = fehlanzeige... ein vertrauenswürdiger geschäftskunde (bzw verine, etc) dürfen z.b. die mitgliedsbeiträge abbuchen. der auftraggeber verpflichtet sich gegenüber seiner bank, dass er nur einzieht, wenn die genehmigung vom kontoinhaber vorliegt... da die bank nix prüfen kann (und will) und schindluder quasi tür und tor geöffnet ist GAB es die 6 wochen frist zur rückbuchung... das bgh hat aber anno 199X beschlossen, dass ja ned jeder gleich aufn auszug lunst und daher den rechnungsabschluss (i.d.r. quartalsweise) für den start der 6 wochen frist angesetzt... lange rede kurzer sinn: überweisung KEINE RÜCKBUCHUNG sobald die buchtung erfolgt ist lastschrift (EINZUGSERMÄCHTIGUNGSVERFAHREN) bis zur 6 wochen NACH RECHNUNGSABSCHLUSS (wobei daran der bgh auch noch von zeit zu zeit rüttelt und theoretisch unbegrenzte rückbuchungen möglich wären) alles andere ist schwachsinn und nochmal geld überwiesen = geld erstmal weg, selbst wenns nen fehler der bank ist bleibt nur der klageweg, wenn der empfänger ned mitspielt (ja, wir hatten so nen fall)!!!!!!!! gruß cabbiman