Die E-Prüfnummer bekommt ein Gegenstand, wenn er geprüft und zugelassen wurde. Auf allen baugleichen Teilen wird dann diese Nummer aufgedruckt und diese erhalten somit eine Betriebserlaubniss, gemäß dem geprüften Teil. Geprüft wurden die weißen! Nachträgliche Änderungen egal welcher Art sind in Deutschland nicht zulässig! Wenn ihr jetzt mal die E-Prüfnummer auf den Scheinwerfern vergleicht werdet ihr feststellen, dass die der gelben und der weißen identisch ist. Da in Frankreich zu der Zeit gelbes Licht noch gang und gäbe oder sogar Vorschrift war, war ein verändern der Lichtanlage in Gelb (sicherlich unter bestimmten Auflagen) gestattet oder zumindest geduldet. Es wurden die weißen also einfach Gelb angemalt. Also egal ob eine E-Nummer da drauf ist oder nicht, das ist Schnuppe, ich kann meine SW auch nicht einfach Pink anmalen und darauf bestehen dass da eine E-Nummer eingegossen ist. Eintragungen sind also weder Erlaubt noch zugelassen! Selbst wenn ein Teil diese Zulassung erhalten hätte, könnte diese als ungültig erachtet werden, da der prüfende Staat sich an gewisse Richtlinien zu halten hat, damit das Bauteil anschließend in allen betroffenen Ländern zulässig ist. Ist es das nicht, wurden diese Richtlinien also anschienend nicht eingehalten.