ich dachte ich habs schon geschrieben, obwohl das Gerücht im Umlauf ist, konnte mir noch niemand eine Freigabe zeigen. Wie schon gesagt, und ich hab das mehrmals angefragt, die maximale Aussage der Kundenbetreuung zu dieser freigabe war eben, das BMW die Bremse im Zuge der Allgemeinen Betriebserlaubnis abnehmen läßt und es eben keine generelle Freigabe gibt. Ist auch logisch, den die Belastung der Bremse hängt von einigen Faktoren ab, hauptsächlich natürlich Gewicht und Endgeschwindikeit. Da unterscheiden sich ja schon die verschiedenen Karosserieformen beim E30. Was sollte also in dem Gutachten der Bremse stehen? Für Autos mit einem zul. Gesamtgewicht von 1.8t und einer Endgeschwindigkeit von nicht mehr wie 226km/h bei einer Achslastverteilung von min. 48/52 bis max 53/47, einem HBZ von XX, Bremleitungsdurchmesser YY, BK-Druchmesser VA 46, BK-Durchmesser HA 35-38, etc pp Also Du wirst m. M kein solches Gutachten finden. Aber, es gibt die allgemeine Regel für den TÜV, das eben diese 10% Leistungssteigerung zulässig sind. Also Bestätigung vom 320IS holen (reicht übrigens normal ein ETK Ausdruck mit der Verwendungsliste), damit sollte der Prüfer bis 215PS eintragen. Und bei einem M42 oder M44 doch völlig irrelevant, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Nix für ungut, aber wenn Du einen so seriösen Tuner hast, das der diesen Motor tatsächlich in die 200PS Region bringt, würdest Du diese Fragen nicht stellen müssen, denn dann hätte er Erfahrung damit. Und bei einer Hinterhofwerkstatt (wie dem Zylinderkopfdichtung in München) ist das Geschwätz, da kannst Du froh sein wenn da 170Ps rauskommen. PS: Slebst auf der NS reicht die Serienbremse, wenn man nicht wirklcih mit dem Messer zwischen den Zähnen fährt, auf dem Hockenheimring allerdings ist Sie recht schnell an der Grenze, in den Alpen auch ab und an. Aber dann hilft einfahc Hirn einschalten und ein bissl früher vom Gas gehen.