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VD

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Alle erstellten Inhalte von VD

  1. Ahjo Mathes..... der mit dem Diff ist aber verständlicher! Hier ist rein Faulheit usw usf.... du kennst die Argumentation.... Deswegen bin ich jetzt auch zu faul die wieder zu bringen. Das das da oben überhaubt ansatzweise von jemandem hier beantwortet wird finde ich völlig unverständlich. So ein Posting gehört entweder gelöscht, ignoriert oder drauf hingewiesen dass das so nicht geht. Aber konstruktive Antwortversuche finde ich völlig Fehl am Platz! JM2C
  2. *lol*
  3. Shaggy.... nochmal nachdenken: Fahrwerk --> muss auf jeden Fall eingetragen werden Felgen --> keine Serienfelgen, müssen eingetragen werden Distanzscheiben --> anscheinend nicht in Verbindung mit Serienfelgen, müssen also eingetragen werden (gibt es eigentlich ABE's für Distanzscheiben, oder nur Gutachten?) Reifen --> in Verbindung mit den Felgen eintragen Lenkrad --> keine Serienfelgen, somit keine ABE, somit eintragen -------------------------------------------------------------------------------- Einarmwischer, Rieger Front, Seitenschweller und Heckschürze Tja, nun kommt es drauf an ;) Eintragungen nach Teilegutachten werden über eine Pauschale abgedeckt (ca. 40 €). Abweichungen gehen auf Einzelabnahme und da kommt Grundgebühr (auch ca. 40 €) und dann Aufwandsabhängig, wobei 15 Minuten glaub ich in der Grundgebühr schon enthalten sind. Ich würd vorher mal mit dem TÜVer sprechen und mir die Kostenstruktur darlegen lassen. Könnte billiger werden ;) Gruß
  4. VD

    erkennungsmerkmal

    Das würde der Theorie mit der Leistungsänderung (Facelift 9/85) widersprechen. Möglich wäre es meiner Meinung nach. Aber..... ich nix Ahnung von Geschichts-320i
  5. VD

    erkennungsmerkmal

    Ahjo, dann war es das kleine technische Facelift 9/85 wo beim m20b20 von einem auf zwei Endrohre umgestellt wurde und nicht das große Facelift 7/87. Nahcrüstungen/Umbauten sind doch aus der Diskussion ausgenommen!
  6. D3 ist bei keinem Serienmotor mit dem e30 möglich! Hier ist das maximal erreichbare Euro 2! Wenn es anders ist, hat die Tante auf'm Amt falsch abgelesen oder die AU-Werkstatt hat beim Kreuzchen machen nen Fehler gemacht der der Tante nicht aufgefallen ist. DIE ABE's zu den KLR für den e30 besagen grundsätzlich nur Euro 2! D3 ist sowohl beim e36 (wie, ich meine auch, beim e34) möglich! Zwar gleicher Motor, aber eben kein e30!
  7. ...Kann nicht sein. Siehe hier : http://www.kfz-steuer.de/ Euro 2 : 316i (1.6) 117,- 316i (1.8) 132,- 318i (1.8) 132,- D3 316i (1.6) 108,- 318i (1.8) 121,- ...@ TE : Abrechnung nach Tagen, es werden jedoch mindestens 30 Tage berechnet. (Jahresbetrag geteilt durch 365 mal ? Tage) Gruß, Pit D3 ist beim e30 nicht möglich! Höchsteinstufung Euro 2
  8. Erstens ist das nicht deutsch, sondern europäisch und zweitens: Was glaubst Du warum die DIN weltweit nachgemacht (EN, ISO, etc) oder selbst von chinesichen Firmen bei Aufträgen als Maßstab festgeschrieben wird. Nicht, dass das ganze bestimmte Dinge festschreibt, sondern auch noch Geld und Arbeit und Mißverständnisse ohne Ende spart!
  9. normal ist das nicht! Vor allem nicht, dass beides liegt! Gelb ist ATA Grün ist BC II Musste halt gucken, wie die Kabelbäume wo angeschlossen sind. Großer aufwand ist das nicht! Da wird einer von ATA auf BC II umgerüstet haben und hat dann den ATA Kabelbaum einfach drin liegen gelassen. Und beim Verkauf hat er dann nur das BCII Bedienteil ausgebaut! So meine Vermutung!
  10. VD

    hintere Domlager Cabrio

    Kannst auch die Stützlager vom e30 M3 Cabrio nehmen. Das sind laut Spiggy die besten ;) Prozedere ist zwar das gleiche, aber Du kommst an die Befestigung durch den Verdeckkasten dran. Nicht über den Kofferraum. Ist ein bissel mehr Fummelarbeit. Ansonsten das gleiche!
  11. hmmmm..... und wenn ich das so nochmal lese und drüber nachdenke: Engschrift ist nicht, aber zweizeilige Kennzeichen wären hiernach kein Problem.... oder hab ich doch noch was übersehen *grübel*
  12. hmmmm..... komisch, dass alles was ich gesagt habe in der STVZO genau so geregelt ist (das wichtigste steht ganz unten und ist blau und fett vorgehoben): FZV - Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3) Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschiften 1. Abmessungen Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für: a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen. 2. Schrift 2.1 Beschriftung (fälschungserschwerende Schrift – FE-Schrift –) Die Beschriftung muss den Schriftmustern "Schrift für Kfz-Kennzeichen" entsprechen. Die Schriftmuster können bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Postfach 10 01 50, 51401 Bergisch Gladbach, bezogen werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen, grünen oder roten Rand, zum Euro-Feld oder zum Feld, in dem der Betriebszeitraum oder das Ablaufdatum angegeben ist, muss auf beiden Seiten gleich sein. Bei der Fertigung der Kennzeichen dürfen die nachstehenden Toleranzen nicht über- oder unterschritten werden. 2.1.1 einzeilige und zweizeilige Kennzeichen: a) Schrifthöhe + 2,0 mm bis - 1,0 mm, b) Strichbreite der Beschriftung ± 1,0 mm, c) Strichbreite des Randes + 2,0 mm bis - 1,0 mm 2.1.2 verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: a) Schrifthöhe + 1,0 mm bis - 0,5 mm, b) Strichbreite der Beschriftung ± 0,5 mm, c) Strichbreite des Randes + 1,0 mm bis - 0,5 mm 2.2 Schriftarten 2.2.1 Mittelschrift 75 mm http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.2.1.jpg 2.2.2 Engschrift 75 mm http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.2.2.jpg 2.2.3 Verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen) http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.2.3.jpg 2.3 abweichende Schrift für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen: Die Beschriftung erfolgt nach dem anliegenden Schriftmuster der Normvorschrift DIN 1451 (nach dem Hilfsnetz hergestellt), und zwar grundsätzlich für Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des Kennzeichens hierfür nicht aus oder lässt die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen dies nicht zu, so darf fette Engschrift verwendet werden. Bei Umlauten darf die vorgesehene Schrifthöhe nicht überschritten werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich Plaketten zum schwarzen, blauen oder grünen Rand muss auf beiden Seiten gleich sein. 2.3.1 fette Mittelschrift DIN 1451 http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.3.1.jpg 2.3.2 fette Engschrift DIN 1451 http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.3.2.jpg 3. Euro-Feld Zwischen Euro-Feld und schwarzem Rand ist eine Lichtkante bis höchstens 2,0 mm zulässig. Ausgestaltung des Sternenkranzes: Die Geometrie des Sternenkranzes ergibt sich aus folgender Abbildung: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/Bild3.jpg Der Durchmesser des Sternenkranzes entspricht dem Sechsfachen des Durchmessers des einzelnen Sterns. Die Ausführung des Erkennungsbuchstabens „D“ erfolgt nach DIN 1451 Teil 2. 3.1 Einzeiliges Kennzeichen http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/Bild3.1.jpg 3.2 Zweizeiliges Kennzeichen http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/Bild3.2.jpg 3.3 verkleinertes weizeiliges Kennzeichen http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/Bild3.3.jpg 4. Ergänzungsbestimmungen Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist. Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm Und wenn es in die STVZO sagt, ist es Vorschrift, oder?
  13. VD

    erkennungsmerkmal

    Cabrios haben ja auch "nur" das technische Facelift (7/87) bekommen ;) Oder hatte die Umstellung von ein- auf zwei Endrohre nix mit dem Facelift zu tun? Vom eta war ja hier gar nicht die Rede *gg*
  14. Tolleranz der Ämter..... ahjo.... wenn ich hier einen kennen würde, würde ich auch ne 1 auf's Kennzeichen bekommen. Tu ich aber nicht ;) Engschrift ist nur dann erlaubt, wenn der Platz nicht ausreicht. Wo wir wieder beim eigentlichen Problem sind.
  15. Naja, es gilt eigentlich dir Richtlinie: US-Kennzeichen nur wenn von ner Prüforganisation bestätigt wird, dass der Umbau auf normale Kennzeichengröße einen bestimmten Betrag übersteigt. Gültig für Fahrzeuge die so ausgeliefert wurden ab Werk (Sprich USA oder Japan-Importe. Nicht für welche, die nachträglich hier umgebaut wurden. Dann spielt die Zulassungsstelle mit und erteilt nach "Eintragung" die Sondergenehmigung. So ist es hier in Köln und ich habe noch nichts anderes Deutschlandweit gehört. Davon mal ab. USA-Kennzeichen stehen dem e30 nicht. Das sieht sch.... aus. Und Engschrift ist übrigens auch nicht erlaubt! Gruß
  16. VD

    erkennungsmerkmal

    stimmt, das hab ich vergessen.... 320i ohne ABS hat hinten Trommelbremse 325i hat immer Scheibenbremse hinten Cabrios und Tourings (egal welche Motorform) haben hinten auch immer Scheiben Aber da wir ja hier über ne Limo sprechen und er kein ABS hat (zumindest fehlt vorne hinter dem linken Scheinwerfer die Hydraulikeinheit) sollte er hinten Scheiben haben, wenn es ein 325i sein will. Ansonsten kannste noch im ETK mit der FIN gucken. Falls ein m20b20 in eine 325i-Karosse gewandert ist, dann musst Du nach der Motorkennung auf'm Block gucken!
  17. VD

    erkennungsmerkmal

    - Lüftungsgitter Ölkühler in der Frontschürze hat nur der 325i (oder es ist nachträglich reingekommen) - ESD (Bei VFL 1 Endrohr bei 320i und zwei bei 325i) - Ansaugbrücke ist anders geformt (320i ist "eckiger") - Ölfilter sitzt beim 325i nach vorne und beim 320i zur Beifahrerseite hin. Mehr fällt mir grad nicht ein!
  18. Ja.... hmmmm.... dann hilft wohl nur abwarten und die Hoffnung das der TE berichten wird, an was es gelegen hat ;)
  19. http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/forum/index.php?id=76352 OK, nicht das gleiche Problem, aber ein ähnliches! ;)
  20. Georg.... ich hab zwar keine Ahnung vom Schaltplan, aber das stimmt so nicht ganz. Bzw kann es so nicht stimmen. Erstens hatte ich das Problem schon selbst und konnte es nur durch nen anderen Lenkstockhebel tauschen. Und zweitens gibt es, falls Du mir nicht glaubst, im e30-Forum grad nen Thread der das gleiche beschreibt. Gruß
  21. MUss noch schnell hinterherschieben! ALLES ALLES GUTE NILS! Hoffe Du hast ordentlich gefeiert!
  22. Lenkstockhebel für Blinker ist defekt! Tauschen und Dein Problem wir gelöst sein
  23. Also, mal soeviel: Ich hätte als Prüfer keinen Nerv mich durch nen Stapel ABEs zu wühlen, der mir so dahingeschmissen wird. Nachfrage --> Richtiges Blatt und gut ist! Warum hat Deine Freundin nicht nachgefragt was genau die Plakette verhindert? Warum fährt Du nicht mal dahin und sprichst mit dem Prüfer? Für uns ist das alles nur ein Rätselraten, weil hier nach und nach neue Infors häppchenweise einfliessen.
  24. Alles Gute
  25. VD

    Stefan-E30 nullt!

    Alles Gute
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