Jetzt schon die Abrechnung zu bekommen ist doch voll nett! Der Vermieter hat ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode Zeit die aufzustellen. Hiesse im Endeffekt bis zum 31.12. diesen Jahres (wenn der Abrechnungszeitraum zum 31.12. zu Ende geht). Heisst übrigens auch, dass wenn man Pech hat und am 31. Januar irgendwo auszieht, es dem Vermieter legal möglich ist einen 2 Jahre auf die Abrechnung warten zu lassen. Und da wegen ein paar Tagen nen Aufstand zu proben.... na, ich weiß nicht. Frag halt nach, ob sie früher auszahlen, wenn Du bereit bist die Abrechnung schriftlich anzuerkennen. (Bei mir wird sowas mit der nächsten Mietzahlung verrechnet). Den Gutachter haste nicht bestellt und wirste auch nicht zahlen müssen. Bist Du sicher, dass Du ausreichend gelüftet hast? Wenn sich der Vermieter (trotz klar einzuordnender Schuld) bei Schimmel querstellt, würd ich ausziehen.