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VD

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Alle erstellten Inhalte von VD

  1. VD

    H-Zulassung mit M52

    Weil es zwei bis fünf Mann gemacht haben, heisst es nicht zeitgenössiges Tuning. Und die M60-Umbauten schon gar nicht. Das fing doch erst vor ein paar Jahren an, als das auf e30.de hochgeschaukelt wurde. Genau wie vorher die e36-Motoren. Zur Ära des e30 war das halt kein mögliches bzw. übliches Tuning. Ein H bekommste ja trotzdem. Musst nur nachweisen, dass der Umbau 30 Jahre her ist. Ist er das nicht? Ohhh... liegt es vielleicht daran, dass das erst "heute-genössig" ist? Und selbst wenn es Dir nicht passt, bleiben immer noch die gesetzlichen Vorgaben, die klar und deutlich formuliert sind und an denen es nichts auszulegen gibt.
  2. VD

    H-Zulassung mit M52

    Weil zur Zeit, als der e30 aktuell war, und auch als der e36 aktuell war, niemand den e36-Motor in den e30 gebaut hat. Deswegen hat das nix mit Zeitgeist zu tun. Konnte und wollte sich nämlich niemand leisten.
  3. VD

    H-Zulassung mit M52

    Und noch einmal: Verbindliche Arbeitsgrundlage Jetzt ersetze, weil mein Ausdruckfehler, grundlage durch Arbeitsanweisung, weil im Verwaltungsrecht so vorgesehen, und Du siehst den Grund, warum sich ein Prüfingenieur wortwörtlich an den Mist halten muss. Ich weiß gar nicht, warum sich immer alle aufregen. Die Regeln sind klar, und für alle gleich. Das einige gleicher sind, weil der PI oder aaS keine Ahnung hat oder es ihm egal ist, ist klar. Es gibt dort nach der letzten Änderung keinen ERMESSENSSPIELRAUM bzw. gab es noch nie.
  4. VD

    H-Zulassung mit M52

    Richtlinien heißen die Dinger, weil sich der Otto-Normalbürger nicht dran halten muss. Richtlinien sind für den Prüfer im Verwaltungsrecht (denn nach nicht anderes handelt der da), verbindliche Arbeitsgrundlagen. Da gibt es kein rechts und kein links von.
  5. AHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH http://rlv.zcache.co.uk/happy_smiley_face_horror_stickers-p217880369014436986b2o35_400.jpg Doch, die brauchst Du!
  6. VD

    H-Zulassung mit M52

    Nein, grade beim Motor geht es um die Baureihe (Baureihe ist hier komplett der e30, nicht e32 oder e34, nur e30). Baureihenfremde Motoren nur sofern innerhalb der ersten 10 Zulassungsjahre oder vor 30 Jahren umgebaut. Beim Zubehör (Auspuff, Felgen, etc.) muss es nur um die Möglichkeit gehen. Mein 90er 325i würde zum Beispiel mit Tieferlegung und Alpina-Felgen keine Probleme bekommen. Den Supersport ESD muss ich 2020 abbauen, oder Ewigkeiten warten (weil erst ab 2003 lt. Gutachten erhältlich). Somit ist ein heutiger M60-Umbau nicht H-konform!
  7. VD

    H-Zulassung mit M52

    Nicht 100%ig... Sofern die Um- und Einbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgten und das entsprechend dokumentiert ist, dürfen auch baureihenfremde Motoren und Umbauten durchgeführt worden sein und hemmen die Zulassung als Oldtimer nicht. Aber jetzt noch baureihenfremd umbauen bedeutet 30 Jahre warten. Das ist richtig
  8. §19(2) ist der Absatz, der die Betriebserlaubnis zum erlöschen bringt. Ist sie einmal erloschen, kann Sie nur noch mit ner §21-Abnahme wiedererlangt werden. §19(3) ist der Absatz, der das erlöschen der Betriebserlaubnis einschränkt, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Da wären: 1. ABE 2. EG-/ECE-Genehmigung 3. Teilegutachten (in Verbindung mit einer Änderungsabnahme) Mit diesen Unterlagen (Punkt 1 bis 3) kann nur eine Änderungsabnahme nach 19 (3) durchgeführt werden. Alles andere ist für eine Änderungsabnahme nicht zulässig. Und in diesen Papieren ist auch immer der Verwendungsbereich (also das jeweilige Auto (Marke, Modell, etc etc etc) angegeben. PAsst der Verwendungsbereich nicht = ungültiges Gutachten für diese Änderungsabnahme. Thema erledigt. Den Schrieb da oben kann man also nur für ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis = §21 verwenden. Und das ganze noch zusammen mit ner Distanzscheibe --> Rad und Distanzscheibe beeinflussen sich gegenseitig. Deswegen muss in beiden Teilegutachten/ABE (zur Distanzscheibe und zum Rad) das jeweils andere freigegeben sein. Ist es das nicht --> §21
  9. Das ist falsch! Über §19 (3) kann nur eingetragen werden, wenn das Teil und der Verwendungsbereich der Felge im Teilegutachten, der ABE oder der EG-/ECE-Genehmigung eindeutig benannt sind und übereinpassen. Ansonsten ist es immer eine §21-Abnahme in Verbindung mit §19(2). Bei einer §19 (3)-Anderungsabnahme haben Vergleichsgutachten nix verloren.
  10. VD

    Oldtimer Zulassung

    Ne, lass sein...
  11. VD

    Endlich Nichtraucher?

    Mehr als 1 1/2 Jahre hab ich nach dem letzten Rückfall gebraucht um nen neuen Anlauf erfolgreich durchzuziehen.. Und nu bin ich seit 16.07.12 durch mit dem Driss Zwei, drei Züge im alkohlisierten Kopf gab es noch danach (Oktoberfest halt), aber das war so ekelhaft, dass das dabei blieb und danch nicht wieder versucht wurde. Auch jetzt über Karneval keinerlei Verlangen... Nur noch Ekel vor den wandelnden Aschenbechern..... Es fiel mir noch nie so leicht aufzuhören, und ich bin der festen Überzeugung, dass das dabei bleibt!
  12. Lochkreise, Einpreßtiefen, Modellbezeichnungen... Passt doch
  13. Alles Gute auch noch schnell von mir
  14. Bernie hat aber Recht. Nur ist es inzwischen die ECE-R48, der die EU geschlossen beigetreten ist. Diese gibt die Grundeinstellungen und die Grenzwerte inkl. Toleranzen für die Hell-Dunkel-Grenze an. Sollten diese nicht bei den verschiedenen Beladungszuständen des Kfz eingehalten werden, muss mit einer LWR nachgeholfen werden. Daraus ergibt sich: Fahrzeuge mit geringer Zuladung oder mit extrem harten Federn benötigen evtl keine LWR. Dies wird aber weder im Fahrzeugschein noch in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs vermerkt, sondern es wird bei der Typgenehmigung nur vermerkt, dass die Vorgaben für die Beleuchtungseinrichtung eingehalten werden.... z.B. braucht der Audi R8 auch keine LWR.... Die Niveauregulierung ist ein Ersatz für die LWR, weil dann die Grenzwerte und Toleranzen eingehalten werden!
  15. So, noch hab ich nix gemacht.... momentan bin ich noch auf nachdenken... Vielleicht bestück ich doch einfach nen Rechner selbst.... Wie ihr schon sagtet... man ist flexbler, und wahrscheinlich auch günstiger... An euch auf jeden Fall erstmal herzlichen Dank, ich werde euch unterrichten, was es denn nachher geworden ist... Gruß
  16. Weil ich auch mal bissel mehr machen will als nur surfen... bissel Office (Word, Excel, PDFs, Outlook)... Drucken dank LAN-Drucker von da auch kein Problem... Quasi so nen kleiner Ersatz, damit ich nicht für alles immer ins unbeheizte Büro rennnen muss Auch dafür reicht nen 200 € Rechner.... Ich mein, meinen Vaio-Laptop hab ich jetzt seit 4 Jahren (oder noch länger?).... und bin eigentlich (bis auf die Geschwindigkeit mit dem Ding zufrieden. Aber auf der Couch wird der mir zu warm, und im Büro steht der normalerweise auch noch. Da muss man das Ding ja immer erst holen....
  17. Na, so richtig HT-PC muss das Ding nicht sein Für Blue-Ray hab ich meine PS3, DVB-Tuner brauch ich nicht, weil T-Home Entertain.... (und der Fernseher kann das auch *gg*) Sound... bin ich nicht sooooo der Freak... aber da eh fast alle CD's in MP3s gepackt wurden, ist die Qualität da eh schon nicht mehr prall.... hmmm.... Selber zusammenbauen und installieren ist eigentlich kein Problem... Bock hab ich nur Keinen Aussehen find ich schon OK.... Das von Dir gepostete SilverStone-Ding find ich dafür wieder hässlich. Ist halt Geschmackssache (hab ich nicht *gg*).... Am Anfang war ich so bei nem Rechner für 150 bis 200 € für mal eben so surfen von der Couch aus. Wieso raste ich dann eigentlich immer komplett aus?
  18. Hmmm dann ist ja der Preisunterschied gar nicht so hoch bei der eigentlichen Hardware. Der Grundbaustein (Zotac ID83) kostet 312 €... da bin ich bei Deinen Preisen bei 260 €... 50 € Preisunterschied für das schicke Design (Ok... dafür wahrscheinlich ne etwas schnellere CPU... Also hier sehe ich nicht direkt den Preisvorteil.... Bei Arbeitsspeicher und HDD/SSD kann man ja durchaus überlegen. Natürlich gibt es die 16GB RAM für wesentlich weniger als die 100 €... (siehe Dein Preis). Ist also die grundsätzliche Überlegung ob ich so klotzen muss oder es auch sein lassen kann Die Frage, die ich mir stelle: Macht eine SSD eigentlich wirklich Sinn.... Sprich: Sind die Vorteile tatsächlich das Geld wert. Bevor ich überhaupt von den SSD wusste, war die Samsung Momentum mit 7500 U/min und 750 GB in der näheren Auswahl... Soviel Speicherplatz brauch ich aber momentan gar nicht.... (250 GB bekomm ich eigentlich ALLES drauf, deswegen die Überlegung direkt 256 zu nehmen und wenn dann mal der Speicherplatz ausgeht, Speicherplatz für Fotos halt auf ne USB-3-Platte auszulagern)....
  19. Stimmt, steht da nicht. Dafür aber in §21(2) STVZO. Ansonsten bitte die von Heiko zitierte Einzelanweisung beachten.
  20. Auch aaS müssen inzwischen für alles Gutachten haben. Auch für ne Einzelabnahme. Haben die keine Gutachten für die Teile, dann müssen sie sämtliche erforderlichen Tests selber durchführen. Wie früher mit Peilung über den goldenen Daumen und Drehmomentschlüssel im Arm geht da heutzutage nix mehr....
  21. Iso-QM ist aber ein Muss um ein Teilegutachten (siehe Anlage 19 STVZO), ne ABE, BG oder sogar ECE- bzw. EG-Teilegenehmigung zu bekommen. Felgen fallen meiner Meinung nach unter reihenweise gefertigte Teile.... Und damit wäre das Spiel vorbei.... Was nicht heissen will, das es nicht doch noch irgendwo nen Schulpflicht gibt....
  22. Tach, mit so nem neuen größeren Fernseher (47" Samsung) müsst ja jetzt auch mal was her, dass man nur noch die Tatstur anstatt den Laptop auffen Schoß nimmt Und um das ganze jetzt völlig überzuproportionieren hab ich mich mal bissel was umgesurft und hab mir überlegt ich übertreibe völlig mit den Anforderungen (die eigentlich gar nicht da sind). Auf jeden Fall hab ich mir gedacht: - Zotac ID83 (kommt nächste Woche in die Online-Läden) Als Barebone mit zusätzlich gekauft: - SSD Samsung 840 Pro 256 GB - 16GB Ram Kingtston HyperX - Windows 8 Pro Was ist den insgesamt mit von dem Zotac-Zeug und den SSD-Dingern zu halten? Arbeitsspeicher ist klar. So viel wie möglich, kostet ja auch nix mehr Die SSD soll halt das Betriebssystem bekommen und dann schön fix sein. Sonstiger Speicherplatz wird wenn erforderlich später über ne USB 3-HDD-extern gelöst.... Spielen werd ich mit dem Ding nie bis äusserst selten. Dafür ist es ja auch nicht gemacht.... Aber so nen echt fixes Grundsystem fixt mich schon bisschen an Einfach Nice-To-Have Alles in allem kommt die Konfiguration auf 770 €.... plus Bluetooth Tastatur und Maus.
  23. http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=512574 Zwar was älter und inzwischen überarbeitet, aber der entsprechende Teil ist immer noch so.... S. 45
  24. Deswegen gibbet da auch nen Mercedes mit BM-S 14
  25. OHaaaa..... hier ist aber einiges was falsch ist. Der Beitrag von Kharn strotz nur vor falschen Aussagen. Hier mal eine kurze Zusammenfassung: 1. ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis Wird durch das KBA erteilt. Eine Anbauabnahme ist in der Regel nicht erforderlich. Dafür muss man aber die ABE lesen. Sollten andere Komponenten "getunt" sein, die Einfluss auf das ABE-Teil haben, kann es sein, dass eine Anbauabnahme erforderlich wird. Aussage hierzu trifft auch das Gutachten zur ABE! Die ABE ist immer mitzuführen. Das Teil kann durch eine Anbauabnahme durch die Zulassungsstelle in die Zulassungbescheinigung Teil1 eingetragen werden. 2. Teilegutachten: Wird durch einen akreditierten Technischen Dienst erstellt. Eine Anbauabnahme ist immer erforderlich. Die Aufflagen des Gutachtens sind einzuhalten! Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist zurückgestellt oder unverzüglich durchzuführen (siehe § 13 FZV) 3. ECE- und EG-Genehmigungen Eine Anbauabnahme ist in der Regel nicht erforderlich. Papiere sind nicht mitzuführen. Teile können durch Anbauabnahme in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Beeinflussen andere umgebaute Teile das Teil, muss evtl. eine Anbauabnahme durchgeführt oder eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden. Quellen: §19 (2)-(4) StVZO § 13 FZV Bitte unterscheiden: Anbauabnahme: Die Arbeit des Prüfingenieurs oder amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 19 (3) und (4) StVZO Einzelabnahme: Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis durch einen aaS: § 21 StVZO Eintragung in die Fahrzeugpapiere: Tätigkeit der Zulassungsstelle nach § 13 FZV
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